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Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

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Trimester 3

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pregnant - PublicDomainPictures 17914, CC0 pixabay

Im letzten Trimester beginnt für festangestellte Frauen und viele Selbstständige, die gesetzlich krankenversichert sind der Mutterschutz. Hinzu kommen einige bürokratische Angelegenheiten: Es schadet nicht, den Antrag für Elterngeld bereits jetzt auszufüllen. Dann müssen Sie sich nicht nach der Geburt darum kümmern. Auch die Planung der Elternzeit ist jetzt ein wichtiges Thema.

Wichtig ist jetzt die anhaltende Kommunikation mit ihrem Arbeitgeber, denn er möchte auch wissen wie lang sie die Elternzeit planen. Wie Sie diese planen und vor allem wie der Wiedereinstieg in den Beruf aussehen soll. Es gibt ein Beschäftigungsverbot der grundsätzlich 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gilt. Übrigens: Im Gegensatz zum absoluten Beschäftigungsverbot nach der Geburt dürfen Sie während der 6 Wochen vor der Geburt arbeiten. Jedoch nur, wenn Sie dem ausdrücklich zustimmen, Ihr Arbeitgeber kann sie nicht dazu zwingen. Sie können diese Entscheidung aber jederzeit widerrufen, wenn es doch zu anstrengend wird oder es zu Komplikationen kommt.

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