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Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Geburt

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pregnant - PublicDomainPictures 17914, CC0 pixabay

Die Geburt ist der Höhepunkt der Schwangerschaft. 6 Wochen vor der Geburt beginnt Ihre Schutzfrist in der Sie nicht arbeiten müssen. Nur wenn Sie es ausdrücklich wollen können Sie diese 6 Wochen an Ihren Projekten weiterarbeiten. Nach der Geburt beginnt die Schutzfrist von 8 Wochen in der Sie nicht arbeiten dürfen, selbst wenn Sie es möchten. Spätestens mit Beginn der Schutzfrist sollten Sie Ihrem Arbeitgeber die gewünschte Elternzeit mitteilen. Wichtig hierbei ist, dass es eine reine Information für Ihren Arbeitgeber ist. Er darf Ihnen die Elternzeit nicht verwehren denn die steht Ihnen rechtlich gesehen zu.

Planen Sie jetzt auch am besten mit ihrem Arbeitgeber den möglichen Widereinstieg nach der Schutzfrist und der Elternzeit. Denn es ist auch möglich, gleich nach dem Mutterschutz wieder arbeiten zu gehen. Oder für 1 bis 3 Jahre Elternzeit oder Elternteilzeit zu nehmen. Das Gleiche gilt für den Partner, falls er die Elternzeit nehmen möchte.

In eine Krisensituation nach der Geburt erhalten Sie persönliche und individuelle Beratung. Falls Sie Ihr Kind nicht behalten möchten, erhalten Sie viel diskrete Beratung und Unterstützung bei den sogenannten Kinderklappen. Dort werden neben einer liebevollen Aufnahme der Kinder auch Formalitäten zur Adoptionsfreigabe geregelt. Auch die Adoptionsstelle der Stadt unterstützt Sie dabei.

Fragen und Antworten

Welche verschiedenen Möglichkeiten gibt es, ein Kind zur Welt zu bringen?

Der Großteil werdender Mütter entscheidet sich hier für die natürliche vaginale Geburt. Diese kann durch Hilfsmittel unterstützt werden falls Sie es wollen oder es nötig wird. Weitere Möglichkeiten sind der Kaiserschnitt, die natürliche Hausgeburt oder das Gebären im Geburtshaus.

Grundsätzlich ja! Sie werden in jedem Krankenhaus auch ohne Anmeldung aufgenommen, wenn die Geburt bereits im Gange ist.

Das kommt ganz auf den Gesundheitszustand an, wenn Ihr Kind zum Entbindungstermin noch nicht auf die Welt kommt, werden die Untersuchungen beim Arzt engmaschiger und es wird von Tag zu Tag entschieden, ob es geholt werden muss oder nicht. Wer nicht warten will, kann auch um die Einleitung der Geburt bitten.

Checkliste