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Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Probezeit

Es ist durchaus üblich, dass in Arbeitsverträgen auch eine Probezeit vereinbart ist. Diese dient Ihnen und dem Arbeitgeber dazu festzustellen, ob das Arbeitsverhältnis beiderseitig zufriedenstellend ist und langfristig funktionieren kann. Während der Probezeit haben Sie normalerweise keinen Anspruch auf Urlaub und auch die im Arbeitsvertrag festgelegte Kündigungsfrist gilt in dieser Zeit oft nicht.

Besonders während der Probezeit sollten Sie darauf achten, dass Sie beim Arbeitgeber einen zuverlässigen, produktiven und generell positiven Eindruck hinterlassen. Vergessen Sie dabei aber nicht, dass es eine Probezeit für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer ist. Auch Sie haben also das Recht, auf mögliche Missstände hinzuweisen oder ggf. daraus Ihre Konsequenzen zu ziehen.

Fragen und Antworten

Wie lange dauert die Probezeit?

Probezeiten dauern im Durchschnitt drei bis sechs Monate. Ist diese Zeit zu Ende, geht die Anstellung fließend in die eigentliche im Arbeitsvertrag festgelegte Beschäftigungsdauer über. In vielen Fällen folgt zu diesem Zeitpunkt ein Personalgespräch. Dabei haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich über die vergangene Probezeit auszutauschen und ggf. Verbesserungsvorschläge zu machen.

Checkliste

Dokumente

Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (Broschüre)

Die Broschüre gibt Ihnen einen Überblick, ob und wie Sie Unterstützung für Ihr rechtliches Anliegen bekommen.

Freistaat Sachsen – www.sachsen.de

Hilfreiche Links

Umfassende Hinweise, was in der Probezeit zu bedenken ist

Informationssammlung zu erfolgreichem Einstieg in eine neue Arbeitsstelle