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Familie und Beruf

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Kündigung

Kündigungen von Beschäftigungsverhältnissen können entweder geplant oder ungeplant passieren. Eine geplante Kündigung meint an dieser Stelle, dass die Beschäftigung von Anfang an zeitlich begrenzt war und dies auch im Arbeitsvertrag so festgehalten wurde. Dies stellt also eigentlich keine Kündigung im klassischen Sinne dar.

Sehen Arbeitgeber oder Arbeitnehmer keine Möglichkeit, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen, so haben beide Seiten das Recht zur Kündigung entsprechend der im Arbeitsvertrag festgelegten Kündigungsfristen. Gründe hierfür können z. B. die generelle Arbeitssituation sein, wirtschaftliche Gründe seitens des Arbeitgebers, wiederholte Verstöße gegen den Arbeitsvertrag und vieles mehr.

Eine Kündigung muss immer schriftlich und fristgerecht erfolgen. Die Gründe, ob durch den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ausgesprochen, sind dafür erst mal egal. Die Angabe von Kündigungsgründen ist nur dann erforderlich, wenn die Kündigung außerordentlich erfolgt, also z. B. aus arbeitsrechtlichen Gründen, was dann ggf. auch die Aufhebung der Kündigungsfrist bedeuten kann.

Es gibt Personengruppen, die einen besonderen Kündigungsschutz haben, dazu gehören z. B. : Schwangere und Mütter bis vier Monate nach der Entbindung, Personen in Elternzeit, Personen in Pflegezeit, Schwerbehinderte, Schwerbehindertenvertreter und weiter.

Da hierzulande die gesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht sehr komplex sein können, sollten Sie sich im Kündigungsfall grundsätzlich Hilfe von qualifizierten Beratern holen. Diese Berater finden Sie z. B. bei der Agentur für Arbeit, bei Arbeitnehmerverbänden und Gewerkschaften sowie unterschiedlichen Hilfsorganisationen und Vereinen.

Fragen und Antworten

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um die Beendigung Ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses zu regeln. Dabei gibt es grundlegende Unterschiede zu einer Kündigung.
Es gibt keine Kündigungsfrist, keinen Kündigungsschutz und der Betriebsrat hat kein Mitspracherecht.
Wenn Sie dem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen, müsste Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigen und dazu benötigt er einen Grund. Lassen Sie sich also ggf. nicht unter Druck setzen.

Checkliste

Dokumente

Kündigungsschutz - Broschüre

Da Arbeitnehmer wirtschaftlich, im Rahmen des Arbeitsvertrags, vom Arbeitgeber abhängig sind benötigen sie Schutz. Hier wird der Kündigungsschutz erklärt.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales - www.bmas.de

Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer

Informationen zu einem korrekten und rechtlich einwandfreien Kündigungsschreiben

InStaff & Jobs GmbH - www.instaff.jobs

Muster – Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist die Option zur Kündigung. Es gibt keine Kündigungsfrist, keinen Kündigungsschutz und der Betriebsrat hat kein Mitspracherecht

www.karrierebibel.de

Hilfreiche Links

Umfassende Informationen zum möglichen Ende eines Arbeitsverhältnisses und dessen Folgen

Informationen zu Kündigungen und dem Schutz davor