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Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

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Monat 1 - 3

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pregnant - PublicDomainPictures 17914, CC0 pixabay

Innerhalb des 1. Trimesters erfahren die meisten Frauen von ihrer Schwangerschaft. Abhängig davon ob Sie geplant oder ungeplant schwanger geworden sind kommen nun einige Fragen und Entscheidungen auf sie zu.

Geplant SchwangerWenn Sie geplant schwanger sind ist es vermutlich vorrangig Freude die sie nun begleitet. Doch auch einige Fragen in Bezug auf die Zukunft stellen sich nun. Auch in Bezug auf Ihre Arbeit. Wann es wichtig und richtig ist, oder ob es sogar eine Pflicht ist, es ihrem Arbeitgeber mitzuteilen. Welche Pflichten Ihr Arbeitgeber nun hat. Welche Pflichten Sie nun kennen und einhalten sollten, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch funktionieren kann. Nicht nur währen der Schwangerschaft, sondern auch danach.

Ungeplant SchwangerSind Sie ungeplant schwanger stellen sich nun sehr viele Fragen den mal mehr mal wenigen Einfluss auf Ihre Arbeit haben. Die erste und vermutlich klarste Frage ist ob man das Kind behalten will oder nicht. Für diese Entscheidung gibt es Beratungsstellen die Ihnen helfen die richtigen Fragen an sich zu stellen und sie so unterstützen. Aber auch bei Gesprächen mit dritten und anderen Schritten helfen diese Ihnen gern.

Fragen und Antworten

Wann muss ich die Schwangerschaft dem Arbeitgeber melden?

Vor der 12. SSW sollten Sie zu Ihrem eigenen Schutz Ihren Arbeitgeber noch nicht mit Ihrer Schwangerschaft konfrontieren, da die Gefahr einer Fehlgeburt zu diesem Zeitpunkt noch zu hoch ist. Sind die ersten drei Monate der Schwangerschaft überstanden, sollten Sie allerdings Ihren Chef benachrichtigen und gegebenenfalls ein Attest Ihres Arztes oder Ihrer Hebamme mit dem voraussichtlichen Geburtstermin vorlegen. Keine werdende Mutter ist verpflichtet ihren Arbeitgeber unverzüglich von der Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. Allerdings stehen ihr dann die im Mutterschutz geregelten Maßnahmen nicht zu. Erst wenn der Arbeitgeber die Schwangerschaft an die staatlichen Arbeitsschutz– oder Gewerbeaufsichtsämter meldet, steht er fortan in der Pflicht, sich an das Mutterschutzgesetz zu halten.

Der Entbindungstermin wird normalerweise vom Frauenarzt bestimmt. Dieser rechnet anhand einer anerkannten Formel aus, wann Ihr Baby auf die Welt kommen wird. Allerdings kommen die meisten Babys in den zwei Wochen vor oder nach dem Termin zur Welt.

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin.

Die Schwangerschaftskonfliktberatung kann helfen, Hoffnungen und Befürchtungen zu besprechen und eine tragfähige Entscheidung zu treffen. Ob Sie sich entscheiden, das Kind zur Welt zu bringen oder die Schwangerschaft abzubrechen – in jedem Fall beinhaltet die Schwangerschaftskonfliktberatung auch das Angebot einer Nachbetreuung. Alles, was in der Beratung besprochen wird, unterliegt der Schweigepflicht. Ziehen Sie einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung, sind Sie verpflichtet, eine Konfliktberatung in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder bei einer niedergelassenen Ärztin oder einem Arzt mit einer staatlichen Anerkennung für Schwangerschaftskonfliktberatung wahrzunehmen. Unabhängig vom Ergebnis der Konfliktberatung wird am Ende des Gesprächs eine Beratungsbescheinigung ausgestellt. Entscheiden Sie sich für einen Abbruch, ist diese Bescheinigung Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch.

Ein körperlicher Regenerationsbedarf, wie er bei einer Entbindung vorliegt, ist bei einer Fehlgeburt nicht gegeben. Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, sind allerdings nicht ungeschützt, sondern haben nach den allgemeinen Regelungen einen Anspruch auf ärztliche Betreuung und Behandlung.

Checkliste

Dokumente

Leitfaden zum Mutterschutz

Adressen