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Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Rechte und Pflichten

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pregnant - PublicDomainPictures 17914, CC0 pixabay

Das Mutterschutzgesetz regelt die besonderen Schutzrechte von schwangeren Arbeitnehmerinnen. Hier ist es völlig egal ob Sie befristet oder unbefristet angestellt, oder im öffentlichen Dienst tätig sind. Wichtige Schlagworte sind Kündigungsschutz, Schutz am Arbeitsplatz, Mutterschutzfrist und Elternzeit.

Das Wichtigste in einer kurzen Übersicht zusammengefasst. Es besteht keine Mitteilungspflicht. Im Mutterschutzgesetz steht das Sie Ihren Arbeitgeber über die Umstände in Kenntnis setzen ‚sollen‘.

Des Weiteren gilt Kündigungsschutz bis zu vier Monaten nach Geburt Ihres Kindes. Ausnahmen sind hier befristete Arbeitsverträge, diese enden wie vertraglich vorgesehen.

Ein weiteres Recht ist das individuelle Beschäftigungsverbot. Dieses tritt in Kraft, wenn die Schwangere und das Kind auf Arbeit gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind. Aber auch Komplikationen in der Schwangerschaft können zu einem Beschäftigungsverbot führen. Dieses Verbot wird von einem Arzt durch ein Attest ausgeschrieben. Der Arbeitgeber muss im Beschäftigungsverbot das Gehalt weiterzahlen.

Fragen und Antworten

Gibt es Arbeiten die man nicht machen darf, wenn man schwanger ist?

Ein klares Ja! Arbeiten die für die Schwangere und das Baby als gesundheitliches Risiko eingestuft werden dürfen nicht mehr durchgeführt werden. Für diesen Fall stellt Ihr Arzt ein Beschäftigungsverbot bis zur Geburt Ihres Babys aus.

Nein. Wenn Sie aber alle Schutzrechte für sich beanspruchen wollen, müssen Sie es Ihrem Arbeitgeber auch mitteilen. Laut Mutterschutzgesetz ‚sollen‘ Sie Ihre Umstände mitteilen. Empfohlen wird die ersten kritischen 12 Wochen abzuwarten. Danach teilen Sie es Ihrem Arbeitgeber mit. So können Sie und auch Ihr Arbeitgeber sich auf die neue Situation gut einstellen.

Checkliste

Dokumente

Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz

Diese Broschüre ist vorrangig für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber geschrieben. Sie informiert ausführlich über Rechte und Pflichten und enthält im Anhang das Mutterschutzgesetz und die einschlägigen Regelungen aus dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V).

Leitfaden zum Mutterschutz

Hilfreiche Links

Werdende und stillende Mütter genießen besonderen Schutz und Rücksichtnahme am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz. Am 1. Januar 2018 tritt ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft.