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Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Ausbildung

Parallel zu oder im Anschluss an eine schulische Bildung besteht die Möglichkeit einer beruflichen Ausbildung. Hier gibt es neben Unterschieden in den Abschlüssen und erlernbaren Berufen auch verschiedene Ansätze, wie die theoretische und praktische Ausbildung durchgeführt wird.

Zu einer Bewerbung gehören üblicherweise ein Vorstellungsgespräch und ein Eignungstest, auf die man sich vorbereiten sollte, um seine Stärken gut zu präsentieren.

Neben der Möglichkeit, einen Beruf vollständig an einer Berufsschule oder einem Berufskolleg zu erlernen, gibt es die so genannte "duale Ausbildung". Hierbei verbringt der Auszubildende entweder phasenweise oder an einzelnen Wochentagen Zeit in der Berufsschule und Zeit im ausbildenden Betrieb.

Alle Ausbildungsmodelle haben individuelle Vor- und Nachteile. Unter Auszubildenden beliebter sind allerdings klar die Ausbildungsformen, die einen hohen Anteil an praktischer Arbeit in regulären Ausbildungsbetrieben haben, da sie den größten Anteil an marktüblicher und zeitgemäßer Praxis mitbringen. Absolventen mit hoher Praxiserfahrung sind natürlich auf dem Arbeitsmarkt beliebter.

Die Dauer einer Ausbildung liegt üblicherweise zwischen zwei bis drei Jahren. Bei guter Leistung kann durch den Ausbildungsbetrieb eine Verkürzung der Ausbildungszeit beantragt werden.
Die Ausbildung endet mit der Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer.

Fragen und Antworten

Was ist Teilzeitausbildung?

Die Teilzeitausbildung ist dazu da um einen erfolgreichen Abschluss einer dualen Ausbildung zu ermöglichen, obwohl Sie sich vielleicht um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige kümmern müssen. Bei einer Teilzeitausbildung kann man weiterhin im Beruf bleiben und zumindest teilweise seine Ausbildungsvergütung gezahlt bekommen.

Momentan gibt es 2 Varianten:

  • Teilzeit ohne Verlängerung der Ausbildungszeit: Sie müssen mindestens 25 Stunden pro Woche arbeiten inklusive Berufsschule.
  • Teilzeit mit Verlängerung der Ausbildungszeit: Sie müssen mindestens 20 Stunden pro Woche arbeiten inklusive Berufsschule. Die Ausbildungszeit verlängert sich um maximal ein Jahr.
  • Ärztliche Bescheinigung über gesundheitliche Eignung (erhältlich bei Ihrem Hausarzt)
  • Möglicherweise ein polizeiliches Führungszeugnis
  • Steueridentifikationsnummer (erhältlich über das Bundeszentralamt für Steuern)
  • Geburtsdatum und Religionszugehörigkeit (wichtig wegen der Kirchensteuer)
  • Mitgliedsbescheinigung einer Krankenversicherung
  • Bankverbindung
  • Schulabschlusszeugnis
  • Lohnsteuerkarte
  • Zeugnisse, Bescheinigungen über absolvierte Kurse und sportliche Aktivitäten, Tätigkeiten im Ehrenamt etc.

Die Gehälter schwanken zz. zwischen 269 € und 1.072 €. Das hängt ganz vom Ausbildungsberuf ab. Aber auch zwischen den alten und neuen Bundesländern ist die Differenz der Gehälter groß. Die Höhe der Ausbildungsvergütung steht im Ausbildungsvertrag und steigt in den folgenden Ausbildungsjahren. Am besten Sie informieren sich, wie hoch für Ihre Branche die Ausbildungsvergütung ist.

BAB Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag gezahlt, wenn das Ausbildungsgehalt nicht reicht. Die Höhe ist abhängig vom Verdienst der Eltern oder des Partners.
Schüler-BAföG kann bei einer schulischen Ausbildung beantragt werden und ist auch in der Höhe abhängig vom Verdienst der Eltern oder des Partners. Ein Antrag ist beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einzureichen.
Wohngeld kann beantragt werden, wenn kein Anspruch auf BAB besteht, um die Miete finanzieren zu können. Hierfür muss der Antragsteller volljährig sein. Es ist nachzuweisen, dass Sie nicht mehr bei den Eltern wohnen und für Ihre Miete allein aufkommen müssen.

Kindergeld bekommen die Eltern, bis das Kind 25 Jahre alt ist. Dieses Geld steht Ihnen zu, wenn Sie nicht mehr zu Hause wohnen. Ein Stipendium kommt infrage, wenn Sie im Ausland eine Ausbildung machen möchten. Hier ist eine Menge Eigeninitiative gefragt. Es gibt staatliche, private und internationale Förderprogramme. Ein Bildungskredit wird von der KfW vergeben und ist für Azubis gedacht, die kurz vor ihrem Abschluss stehen, genauer gesagt max. 24 Monate vor Abschluss. Sie müssen mindestens 18 und max. 36 Jahre alt sein, um den Kredit zu bekommen. Der Kredit ist flexibel anpassbar, unabhängig vom eigenen Einkommen und dem Einkommen der Eltern.

Die Probezeit steht am Anfang einer Ausbildung und dient zum Kennenlernen vom Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb. Sie dauert mindestens einen Monat und maximal vier. In dieser Zeit kann sowohl der Auszubildende als auch der Ausbildungsbetrieb ohne Angaben von Gründen das Ausbildungsverhältnis kündigen. Eine Ausnahme bilden hier lediglich Schwangere und Menschen mit einer Behinderung, welche Widerspruch gegen eine Kündigung einlegen können. Ist die Probezeit vorbei, bekommt man mehr Rechte z. B. Kündigungsschutz.

Grundsätzlich müssen Sie nicht ständig Aufgaben übernehmen, welche nichts mit Ihrer Ausbildung zu tun haben. Jedoch sollten Sie, wenn Sie das Gefühl haben, überwiegend für Hilfsarbeiten eingesetzt zu werden, zunächst das Gespräch mit dem Betriebsrat suchen. So lasst sich klären, ob Ihr Eindruck berechtigt ist. Anschließend kann mit dem Chef gesprochen werden. Fragen Sie hier, wenn noch nicht vorhanden, nach einem Ausbildungsplan.

Grundsätzlich sind laut Arbeitsrecht die Überstunden für Auszubildende freiwillig. Wenn Sie volljährig sind, kann in Ausnahmefällen der reguläre Arbeitstag (acht Stunden) um zwei Stunden verlängert werden. Wenn Sie unter 18 Jahren alt sind und kein volljähriger Mitarbeiter zur Verfügung steht, dürfen Sie in Ausnahmefällen Überstunden machen. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen jedoch einen Ausgleich innerhalb von drei Wochen schaffen, d. h. Sie dürfen den Arbeitstag früher beenden.

Sie können schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber zum gewünschten Zeitpunkt Urlaub beantragen. Der Urlaub ist erst dann genehmigt, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Deshalb gilt, je früher Sie den Antrag einreichen desto besser. Es bietet sich an, den Urlaub in den Berufsschulferien zu nehmen, da auch während Ihres Urlaubs Berufsschulpflicht besteht.

Bei Erhalt einer Abmahnung ist es ratsam, erst einmal eine Nacht darüber vergehen zu lassen. Dann stellen Sie sich die Frage: berechtigt? Vielleicht sprechen Sie zur Beantwortung der Frage eine außenstehende Person an, die in der Lage ist, den Ihnen vorgeworfenen Tatbestand sachlich zu beurteilen und Ihnen Rat geben kann. Es ist zwar nicht leicht, seinen Fehler zu erkennen, noch schwerer diesen zuzugeben. Aber aus Fehlern kann man lernen. Bei berechtigter Mahnung ist es gut, sich bei dem Chef zu entschuldigen und deutlich zu machen, dass Sie aus der Situation gelernt haben. Wenn Sie jedoch der Meinung sind, die Abmahnung war unberechtigt, suchen Sie das sachliche Gespräch mit Ihrem Chef. Wenn das nicht zur Rücknahme der Abmahnung führt, fassen Sie alle Argumente, die gegen Ihre Abmahnung sprechen, schriftlich zusammen. Diese Gegendarstellung soll Ihrer Personalakte beigefügt werden, damit spätere Chefs nicht nur die Abmahnung zur Kenntnis nehmen, sondern auch Ihre Darstellung der Ereignisse.

Checkliste

Dokumente

Broschüre viele Wege zum Erfolg

Über Möglichkeiten der Schul- und Berufsbildung

Freistaat Sachsen – www.publikationen.sachsen.de

Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung (Broschüre)

Dieses Nachschlagewerk ist ein Leitfaden und eine Orientierungshilfe für Auszubildende und Ausbildende.

Bundesministerium für Bildung und Forschung - www.bmbf.de

Hilfreiche Links

Was sich Azubis nicht bieten lassen müssen

Informationen zur Berufswahl nach persönlichen Interessen und Stärken

Datenbank aller in Sachsen anerkannten Ausbildungsberufe

Alles rund ums Thema Ausbildungssuche.

Allgemeine und örtliche Informationen zur Ausbildung im Land Sachsen

Auszubildende und Überstunden - Was Sie wissen müssen

Schwangerschaft in einer Ausbildung und Ausbildung mit Kind. Hier finden Sie Informationen zu: Mutterschutz; Elternzeit; Teilzeitausbildung; Finanzierungsmöglichkeiten etc.

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