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Erklärung zur Barrierefreiheit

Gewalt in der Beziehung

Die wichtigste Einsicht bei psychischer oder physischer Gewalt ist, dass das Opfer keine Schuld trägt. Suchen Sie sich daher umgehend Hilfe.

In manchen Fällen kommt es bei einer Trennung zum Rosenkrieg. In diesem Fall hilft meist auch keine Paartherapie mehr. Im Notfall bleibt einem nichts anderes übrig als der endgültige Kontaktabbruch. Wenn es zu gefährlichen Situationen kommt, ist hier schnelle Hilfe gefragt und wichtig. Wenn Sie von Ihrem Partner bedroht oder körperlich angegriffen werden, haben Sie nicht viele Möglichkeiten. Dann hilft nur noch, das gewohnte Umfeld zu verlassen und den Kontakt vorerst vollständig abzubrechen. Des Weiteren gibt es den Fall des Stalkings, auch hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Natürlich ist die Polizei als Soforthilfe der erste Anlaufpunkt. Diese kann den Lebenspartner sofort und bis zu zwei Wochen aus der Wohnung und aus Ihrer unmittelbaren Umgebung verweisen. Zusätzlich kann sie dem Täter den Schlüssel abnehmen, ihn in Gewahrsam nehmen und Gegenstände sicherstellen. Bei dem Gespräch mit der Polizei können Sie diese räumliche Trennung verlangen. Des Weiteren kann die Polizei Ihnen Kontakt zu einer Frauen-, Männer- und Kinderschutzeinrichtung, Interventionsstellen, Koordinierungsstellen oder anderen Hilfen vermitteln.

Egal ob bei häuslicher Gewalt oder Stalking können Sie sich an spezielle Fachkräfte oder das Hilfetelefon wenden. Bei beiden erhalten Sie Informationen zum Opferschutz und zur Strafverfolgung sowie Kontakt zu den jeweiligen Einrichtungen, wie zum Beispiel Interventionsstellen, Beratungsstellen und Frauenhäuser.

Fragen und Antworten

Welche rechtlichen Wege gibt es sonst noch?

Sie können direkt nach der Straftat Anzeige gegen den Täter erstatten. Häusliche Gewalt beinhaltet viele Straftaten. Ein paar Beispiele dafür sind Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Freiheitsberaubung, sexuelle Nötigung oder Stalking.

Erste Maßnahmen können sofort eingeleitet werden. Das Verfahren beginnt aber erst an dem Tag der Antragstellung der verletzten Person. Allerdings können bei akuter Gefahr Schutzanordnungen im Eilverfahren beantragt werden.

Sie sollten sofort den Polizei-Notruf 110 oder die örtliche Polizei-Dienststelle anrufen, wenn Sie sich bedroht fühlen. Bringen Sie sich und gegebenenfalls auch Ihre Kinder zum Beispiel bei Nachbarn in Sicherheit, bis die Polizei kommt.

Sie können sich an das Hilfetelefon 08000 116016 wenden oder sich online beraten lassen. Es gibt aber auch Alternativen. Diese sind Fachberatungsstellen für Betroffene von häuslicher oder sexualisierter Gewalt. Zudem helfen Interventionsstellen und Frauen- oder Männerhäuser. Alternativ können Sie Kontakt mit dem Frauennotruf vor Ort aufnehmen, auf Wunsch auch anonym.

Checkliste

Dokumente

Broschüre: An ihrer Seite

Informationen und Hilfen für Unterstützer, Freunde und Angehörige von Betroffenen häuslicher Gewalt.

Frauen gegen Gewalt e.V - www.frauen-gegen-gewalt.de

Hilfreiche Links

Erstberatung zu Gewalt gegen Frauen durch Terres des Femmes, auch telefonisch 030 - 40 50 46 99 30.

Was man über häusliche Gewalt wissen sollte.

Webseite des Frauen gegen Gewalt e.V. mit vielen Nützlichen Informationen zum Thema häusliche Gewalt.

Auf dem Themenportal Justiz des Sächsischen Ministeriums für Justiz, Sicherheit, Steuern und Finanzen finden Sie neben vielen hilfreichen Informationen auch Direktkontakte zu den lokalen Amtsgerichten.