Start Notfall-Hilfe Tod und Trauerbegleitung
Video zum Inhalt - Tod und Trauerbegleitung
Fragen und Antworten
Hier können Ihnen professionelle Trauerbegleiter helfen. Mit deren Hilfe können Sie in Gesprächen lernen, mit der Trauer umzugehen und loszulassen. Auch Gespräche mit anderen Angehörigen können helfen.
Der Bestattungspflichtige hat die Kosten der Bestattung zu tragen oder dem zu ersetzen, der sie veranlasst hat. Wenn jedoch der Verstorbene ein Vermögen hinterlässt, das zur Deckung der Kosten ausreicht, muss hier der Erbe des Vermögens für die Bestattungskosten aufkommen.
Vorrangig obliegt die Bestattungspflicht dem Ehepartner oder dem Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Danach fällt die Pflicht in absteigender Präferenz weiteren Angehörigen zu. Angefangen von den Kindern, über Eltern, Großeltern, Geschwistern bis hin zu Enkelkindern.
Nach dem Tod eines Angehörigen gehen die Besitzrechte an der Wohnung auf den Erben über. Lebte der Verstorbene allein, kann der Erbe die Wohnung jederzeit betreten. Wenn der Verstorbene einen oder mehrere Mitbewohner hatte, ist die Sachlage schon schwieriger.
Checkliste
Hilfreiche Links

Eine Linkliste über die nötigsten Schritte nach dem Tod eines Angehörigen - Amt 24
Nach dem Tod eines Angehörigen ist die Frage: Was ist jetzt zu tun? Hier finden Sie eine Linkliste mit den nötigsten Informationen.
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Informationen über die Rechte an der Wohnung des Verstorbenen - Erbrecht-Ratgeber
Wer die Wohnung eines Verstorbenen betreten darf, ist klar geregelt. Was hier Ihr Recht ist, finden Sie unter diesem Link.
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