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Gewalt in der Beziehung

Das Wichtigste bei Gewalt ist, dass das Opfer keine Schuld trägt. Egal in welcher Form ihm Gewalt angetan wird. Suchen Sie sich daher umgehend Hilfe.

In manchen Fällen kommt es bei einer Trennung zu Gewalt. Das nennt man dann oft Rosen-Krieg. In diesem Fall hilft meist auch keine Paar-Therapie mehr. Im Notfall müssen sie den Kontakt ganz abbrechen. Wenn es jedoch zu gefährlichen Situationen kommt, ist hier schnelle Hilfe gefragt. Wenn Ihr Partner Sie bedroht oder körperlich angreift, bleiben Ihnen wenig Möglichkeiten. Dann hilft nur noch, das gewohnte Umfeld zu verlassen. Zusätzlich brechen Sie den Kontakt vorerst vollständig zu ab. Des Weiteren gibt es Stalking. Auch hier besteht dringender Bedarf zu handeln.

Natürlich wenden Sie sich zuerst an die Polizei. Diese kann sofort handeln und den Partner aus Ihrer direkten Umgebung verweisen. Sofort und für bis zu 2 Wochen, auch aus der Wohnung. Zusätzlich kann sie dem Täter den Schlüssel abnehmen. Des Weiteren ihn in Gewahrsam nehmen und Gegenstände sicherstellen. Bei dem Gespräch mit der Polizei können Sie diese räumliche Trennung verlangen. Die Polizei kann Ihnen auch Kontakte geben. Zu einer Frauen-, Männer- und Kinder-Schutz-Einrichtung, Interventions-Stellen und Koordinierungs-Stellen. Oder anderen Hilfen vermitteln.

Egal in welchem Fall. Sie können sich an Spezialisten oder das Hilfe-Telefon wenden. Bei beiden erhalten Sie Informationen zum Opfer-Schutz und zur Straf-Verfolgung. Sowie Kontakt zu den jeweiligen Einrichtungen. Als Beispiel Interventions-Stellen, Beratungs-Stellen und Frauen-Häuser.

Fragen und Antworten

Welche rechtlichen Wege gibt es sonst noch?

Sie können direkt nach der Straftat Anzeige gegen den Täter erstatten. Häusliche Gewalt beinhaltet viele Straftaten. Ein paar Beispiele dafür sind Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Freiheitsberaubung, sexuelle Nötigung oder Stalking.

Erste Maßnahmen können sofort eingeleitet werden. Das Verfahren beginnt aber erst an dem Tag der Antragstellung der verletzten Person. Allerdings können bei akuter Gefahr Schutzanordnungen im Eilverfahren beantragt werden.

Sie sollten sofort den Polizei-Notruf 110 oder die örtliche Polizei-Dienststelle anrufen, wenn Sie sich bedroht fühlen. Bringen Sie sich und gegebenenfalls auch Ihre Kinder zum Beispiel bei Nachbarn in Sicherheit, bis die Polizei kommt.

Sie können sich an das Hilfetelefon 08000 116016 wenden oder sich online beraten lassen. Es gibt aber auch Alternativen. Diese sind Fachberatungsstellen für Betroffene von häuslicher oder sexualisierter Gewalt. Zudem helfen Interventionsstellen und Frauen- oder Männerhäuser. Alternativ können Sie Kontakt mit dem Frauennotruf vor Ort aufnehmen, auf Wunsch auch anonym.

Checkliste

Dokumente

Broschüre: An ihrer Seite

Informationen und Hilfen für Unterstützer, Freunde und Angehörige von Betroffenen häuslicher Gewalt.

Frauen gegen Gewalt e.V - www.frauen-gegen-gewalt.de

Hilfreiche Links

Erstberatung zu Gewalt gegen Frauen durch Terres des Femmes, auch telefonisch 030 - 40 50 46 99 30.

Was man über häusliche Gewalt wissen sollte.

Webseite des Frauen gegen Gewalt e.V. mit vielen Nützlichen Informationen zum Thema häusliche Gewalt.

Auf dem Themenportal Justiz des Sächsischen Ministeriums für Justiz, Sicherheit, Steuern und Finanzen finden Sie neben vielen hilfreichen Informationen auch Direktkontakte zu den lokalen Amtsgerichten.