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Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Kita und Krippe

In der Krippe werden Kinder bis zum Alter von drei Jahren betreut. Kinder zwischen drei und sechs Jahren können in Kindertageseinrichtungen – sogenannten Kitas oder Kindergärten - untergebracht werden. Im Grunde sollte für jedes Kind ab dem vollendeten 1. Lebensjahr ein Krippen- bzw. Kindergartenplatz zur Verfügung stehen. Seit dem 1. August 2013 gibt es für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen unbedingten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, § 24 SGB VIII. Dennoch sollten Sie sich frühzeitig um einen Betreuungsplatz für Ihr Kind kümmern.

Es gibt kommunale, kirchliche und privatwirtschaftlich organisierte Kindertages-Betreuungseinrichtungen. Neben Pädagogik und Angebot sind auch die Kosten unterschiedlich. Finden Sie selber heraus, was am besten zu Ihnen und Ihrem Kind passt. Optimal wäre ein Kinderbetreuungsplatz in der Nähe Ihres Alltagsumfeldes oder sogar nahe zu Ihrem Arbeitsplatz.

Fragen und Antworten

Ab wann muss das Kind zu Hause bleiben, wenn es krank ist?

  • Bei ansteckenden Krankheiten dürfen Kinder auf keinen Fall in den Kindergarten.
  • Ansonsten liegt die Entscheidung bei den Eltern.
  • Bei Erkrankung des Personals schließt die Einrichtung, wenn die Kinderbetreuung und die Einhaltung des gesetzlichen Betreuungspersonalschlüssels nicht mehr sichergestellt bzw. eingehalten werden kann.

Im Idealfall sollte das Kind bei Fremdbetreuung mindestens ein Jahr alt sein. Doch wann der richtige Zeitpunkt ist, lässt sich nicht nur am Alter festmachen. Das Wichtigste ist, dass das Kind beim Eintritt gesund ist und sich sicher fühlen kann.

Checkliste

Dokumente

Kindertagespflege (Kinder bis 3 Jahre), Anmeldung für einen Betreuungsplatz

Alternativ zum Krippenplatz bieten viele Gemeinden Betreuung durch eine Tagesmutter (selten auch Tagesvater) an. Anmeldung bei der Stadt Dresden (Landeshauptstadt).

Freistaat Sachsen - www.amt24.sachsen.de

Kinderkrippe (Kinder bis drei Jahre), Anmeldung in einer Einrichtung in kommunaler Trägerschaft

Schauen Sie nach einer Einrichtung in der Nähe Ihrer Arbeit oder Wohnung. Eine Liste der Einrichtungen erhalten Sie kostenfrei bei der Stadtverwaltung.

Freistaat Sachsen - www.amt24.sachsen.de

Hilfreiche Links

Der Kita-Bildungsserver bietet ein umfangreiches Angebot für Eltern und Erzieher. Neben umfangreichen Adressen finden Sie hier auch einen Stellenmarkt und eine große Themenvielfalt.

Für die Kindertagesbetreuung in Ergänzung zur elterlichen Erziehung gibt es ein umfassendes Angebot zu Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen. Dazu finden Sie hier weitere Informationen.

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