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Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Untersuchungen

Regelmäßige ärztliche Untersuchungen und Kontrollen sind besonders bei Babys und Kindern sehr wichtig und dienen der Gesunderhaltung. Im Kindesalter sind bestimmte Untersuchungen ärztlich empfohlen und die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist gesetzlich vorgeschrieben Deren Wahrnehmung sollte für die alle verantwortungsbewussten Eltern faktisch eine Pflicht sein. Andere Untersuchungen sind eine sinnvolle ergänzende Option, aber dennoch empfehlenswert. Die wichtigsten Untersuchungen sind die U1 - U9. Diese werden von den Krankenkassen übernommen und sind sog. Pflichtleistungen. Diese Untersuchungen überprüfen die altersgemäße Entwicklung Ihres Kindes. Rechtsgrundlage dafür ist § 26 SGB V. Geregelt ist dies insbesondere in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (sog. „Kinder-Richtlinie“). Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen bilden diesen Gemeinsamen Bundesausschuss, der in § 91 SGB V gesetzlich geregelt ist.

Die meisten Vorsorgetermine finden am Vormittag statt. Daher sollten Arbeitnehmer rechtzeitig ihrem Arbeitgeber Bescheid geben. Vielleicht kommt auch ein Home-Office Tag in Frage.

U1 - die Untersuchung direkt nach der Geburt am Entbindungsort
U2 - zwischen dem 3. und 10. Lebenstag
U3 - in der 4. bis 5. Lebenswoche (variabel 3. - 8. Lebenswoche)
U4 - zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat
U5 - im 6. bis 7. Lebensmonat
U6 - um den 1. Geburtstag (10. - 12. Lebensmonat)
U7 - um den 2. Geburtstag (21. - 24. Lebensmonat)
U7a - um den 3. Geburtstag (34. - 36. Lebensmonat)
U8 - um den 4. Geburtstag (46. - 48. Lebensmonat)
U9 - um den 5. Geburtstag (60. - 64. Lebensmonat)
U10 - für Kinder zwischen 7 und 8 Jahren
U11 - für Kinder zwischen 9 und 10 Jahren
J1- für Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren
J2 - für Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren

Fragen und Antworten

Bei wem vereinbare ich einen Termin zur Früherkennungsuntersuchung?

Der erste Weg sollte zum Kinderarzt Ihrer Wahl führen. Vielleicht haben Sie ja eine Empfehlung aus Ihrem privaten Umfeld. Sollten Sie bislang keinen Kinderarzt haben, suchen Sie nach einem Kinder- und Jugendarzt in Wohnortnähe. Klären Sie bei der Frage nach einem Termin, ob die Praxis Ihr Kind als Neupatient aufnehmen kann. Auf diesem Weg sollten Sie schnell einen Arzt finden. Wenn es nicht klappt, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse oder ehemaligen Hebamme nach. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Ihnen und Ihrem gesetzlich versicherten Kind zur Sicherstellung des Versorgungsauftrages unverzüglich einen behandlungsbereiten Kassenarzt oder eine Kassenärztin benennen, § 26 SGB V.

Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten kann Ihr Kinder- und Jugendarzt die Durchführung der Früherkennungsuntersuchung nur bis zum Ende der Toleranzzeit abrechnen. Sollten Sie keinen Termin mehr innerhalb der Toleranzzeit erhalten, versuchen Sie einen anderen Kinder- und Jugendarzt in Wohnortnähe zu finden. Wenn Sie trotz aller Bemühungen weiterhin keinen Vorsorge-Termin für Ihr Kind vereinbaren können, wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises Bezirkes. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Ihnen und Ihrem gesetzlich versicherten Kind zur Sicherstellung des Versorgungsauftrages unverzüglich einen behandlungsbereiten Kassenarzt oder eine Kassenärztin benennen, § 26 SGB V.

Checkliste

Hilfreiche Links

Damit Ihre Kinder gesund aufwachsen können, informieren Sie sich hier über die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen und empfohlenen Impfungen.

Für die Gesunderhaltung von Eltern und Kindern gibt es Rehabilitationsmaßnahmen. Über die Kostenträger und Zuzahlungen erhalten Sie hier viele Information.

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. Über die Suche finden Sie Kinder- und Jugendärzte in Ihrer Nähe.

Hier finden Sie eine Übersicht der Vorsorgeuntersuchungen für ihr Kind.

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