Tagesbetreuung
Schon für die Kleinsten gibt es Kindertagesbetreuungsmöglichkeiten. Das verschafft den Eltern Freiräume z. B. für die Berufsausübung. Die Kindertagesbetreuung findet bei Tagesmüttern in familienähnlichen Strukturen statt. Denkbar wäre auch eine Betreuung in Ihrem Zuhause – langfristig als Tagesmutter oder kurzfristig als Babysitter. Eine Kindertagesbetreuung wird meist für Kinder bis zum 3. Lebensjahr wahrgenommen. Manche Tagesmütter betreuen die Kinder auch bis zum Schuleintritt. Wichtig ist hier allerdings zu wissen das Zu beachten ist, dass der Betreuungsplatz mehr Kosten verursacht als die Kindertagesstätte. Diese Kosten müssen Sie dann als Eltern selbst übernehmen, mit der Ausnahme, dass bei Nichterfüllung des gesetzlichen Anspruches auf Kinderbetreuung durch die öffentliche Hand Ihnen unter Umständen Schadensersatzansprüche in Höhe der Betreuungsmehrkosten für eine selbst organisierte Kinderbetreuung zustehen könnten. Lassen Sie sich deshalb im Einzelfall durch eine qualifizierte Rechtsanwaltskanzlei beraten.
In allen Fällen ist die Tagesbetreuung kostenpflichtig. Allerdings können diese Kosten bezuschusst werden durch die Stadt oder den Arbeitgeber. Für Unternehmen ist der steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung eine Möglichkeit, den Arbeitnehmer bei der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen. Der Zuschuss wird zusätzlich zum Gehalt für Betreuungskosten von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindertageseinrichtungen oder bei Tagesmüttern gezahlt.
Fragen und Antworten
Kinder ab einem Jahr haben einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Warum erhalte ich trotzdem nicht umgehend einen Platz?
In manchen Regionen stehen trotz Ausbau der Betreuungsangebote noch nicht genug Plätze zur Verfügung. Bei Nichterfüllung des gesetzlichen Anspruches auf Kinderbetreuung durch die öffentliche Hand stehen Ihnen unter Umständen Schadensersatzansprüche in Höhe der Betreuungsmehrkosten für eine selbst organisierte Kinderbetreuung zu. Lassen Sie sich deshalb im Einzelfall durch eine qualifizierte Rechtsanwaltskanzlei beraten.
Wie unterscheiden sich Tageseinrichtungen von Tagespflege?
In einer Tageseinrichtung werden Kinder ganz- oder halbtags betreut und gefördert. Das ist bei der Tagespflege ganz ähnlich, nur dass es dort eine kleine Gruppe von Kindern ist, die eine feste Bezugsperson haben. Aufgrund der kleinen Gruppen kann in der Tagespflege eine individuelle Betreuung stattfinden.
Checkliste
Dokumente
Kindertagespflege (Kinder bis 3 Jahre), Anmeldung für einen Betreuungsplatz
Alternativ zum Krippenplatz bieten viele Gemeinden Betreuung durch eine Tagesmutter (selten auch Tagesvater) an.
Freistaat Sachsen - www.amt24.sachsen.de
Hilfreiche Links
Über Kindertagesbetreuung – SMS Sachsen
Für die Kindertagesbetreuung in Ergänzung zur elterlichen Erziehung gibt es ein umfassendes Angebot zu Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen. Dazu finden Sie hier weitere Informationen.
Informationen über Kindertagespflege als berufliche Perspektive – Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
In einer Broschüre gibt das Ministerium eine Einstiegshilfe für Menschen, die sich eine berufliche Zukunft in der Tagespflege vorstellen können.
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