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Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Hilfe durch Menschen

Es gibt viele Möglichkeiten, arbeitenden Eltern zu helfen. Eine sehr gute Hilfe ist die Hilfe direkt durch den Arbeitgeber. Das ist für Sie als Mitarbeitern eine Wert-Schätzung für Ihre gute Arbeit. Arbeitende Eltern erhalten zudem Anerkennung vor ihrer Familien-Verantwortung.

Es gibt in einigen Firmen die Tages-Betreuung bereits direkt im Unternehmen. Dort können die Eltern ihre Kinder in gute Hände geben. So können sie sich ganz auf die Arbeit konzentrieren. Es gibt als weitere Möglichkeit personelle Hilfe. Zum Beispiel durch eine Kinder-Tages-Einrichtung. Des Weiteren durch eine Tages-Mutter. Es ist noch mehr möglich als Kinder-Betreuung während oder nach der Arbeits-Zeit. Ein Beispiel ist die Hilfe durch eine Haushalts-Hilfe. Einen Rat dazu bekommen Sie bei den Jugend-Ämtern in Ihrer Nähe. Den Rat bekommen Sie in allen Lebens-Lagen.

Lassen Sie sich zu Hause helfen um Ihren Alltag zu erleichtern. Einzelne Aufgaben erledigen Sie dadurch wieder genauer und besser. Das wirkt sich auf mehr als Ihre Familie aus. Zum Beispiel auch auf Ihre Leistung bei der Arbeit. Deshalb ist die Hilfe vom Arbeitgeber hier sinnvoll und wichtig.

Fragen und Antworten

Was leistet ein ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst?

Der Ambulante Kinder und Jugendhospizdient Dresden begleitet und unterstützt Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzender Erkrankung und ihre Eltern und Geschwister. Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen stehen langfristig, häufig über Jahre, den betroffenen Familie in ihrem häuslichen Umfeld zur Seite. Sie hören zu, gehen mit den Kindern spazieren, spielen und schaffen so den Eltern Freiräume.
Beratung und Begleitung sind für die betroffenen Familien kostenlos. Wir sind in Dresden und bis zu 50 Kilometer im Umland tätig.

Am wichtigsten ist, dass Sie als Eltern ein gutes Gefühl bei der Betreuung Ihres Kindes haben. Worauf Sie als Eltern bei der Wahl der Kinderbetreuung achten sollten: Gruppenräume, Außenbereich, Gruppengröße, Anzahl der Gruppen und Erzieherinnen, Alterszusammensetzung der Kinder, Erziehungsziele, Tagesgestaltung, Essen, Atmosphäre und Betreuungszeiten.

Ja - Ihre Haushaltshilfe ist bei Ihnen – wegen der in der Regel immer bestehenden Weisungsgebundenheit – angestellt. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haften Sie dabei für die gesetzlich anfallenden Sozialversicherungsbeiträge, weshalb immer eine Sozialversicherungsanmeldung erfolgen muss, auch bei einem sog. Mini-Job oder Midi-Job. Eine insoweit angemeldete Haushaltshilfe ist dann insbesondere auch durch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Arbeitsunfälle abgesichert und Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind in der Regel deshalb von der Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz oder Schmerzensgeld bei Arbeitsunfällen befreit. Melden Sie Ihre angestellte Haushaltshilfe dagegen rechtswidrig nicht bei der Sozialversicherung an, drohen Ihnen neben erheblichen Beitragsnachforderungen auch strafrechtliche Sanktionen (Schwarzarbeit). Auch bei Arbeitsunfällen müssten Sie dann Schadenersatz und Schmerzensgeld an Ihre Haushaltshilfe selbst zahlen. Bei Fragen zur Sozialversicherungsanmeldung wenden Sie sich am besten an eine qualifizierte Rechtsanwalts- oder Steuerberatungskanzlei.

Gegen Schäden, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Minijobs verursacht werden, ist die Haushaltshilfe nicht automatisch versichert. Die private Haftpflichtversicherung kommt für derartige Schäden nicht auf. Vielmehr könnte für Schäden, die durch den Minijob entstehen, zusätzlich eine sogenannte Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Da freiwillig abschließbare Berufshaftpflichtversicherungen jedoch in der Regel nicht preiswert sind, hat die Rechtsprechung insoweit die Grundsätze der sog. „Arbeitnehmerhaftung“ entwickelt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deshalb in der Regel nicht für die von Ihnen während der Arbeitsleistung verursachten Schäden. Bei mittelschwerer Fahrlässigkeit kann sich nach der Rechtsprechung eine Haftung im Umfang von ca. maximal 1 bis 3 Bruttomonatsgehältern ergeben – vorausgesetzt der durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer verursachte Schaden ist so hoch. Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer für den verursachten Schaden in voller Höhe.

Ja – Ihre Haushaltshilfe ist bei Ihnen – wegen der in der Regel immer bestehenden Weisungsgebundenheit – angestellt. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haften Sie dabei für die gesetzlich anfallenden Sozialversicherungsbeiträge, weshalb immer eine Sozialversicherungsanmeldung erfolgen muss, auch bei einem sog. Mini-Job oder Midi-Job. Eine insoweit angemeldete Haushaltshilfe ist dann insbesondere auch durch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Arbeitsunfälle abgesichert und Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind in der Regel deshalb von der Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz oder Schmerzensgeld bei Arbeitsunfällen befreit. Melden Sie Ihre angestellte Haushaltshilfe dagegen rechtswidrig nicht bei der Sozialversicherung an, drohen Ihnen neben erheblichen Beitragsnachforderungen auch strafrechtliche Sanktionen (Schwarzarbeit). Auch bei Arbeitsunfällen müssten Sie dann Schadenersatz und Schmerzensgeld an Ihre Haushaltshilfe selbst zahlen. Bei Fragen zur Sozialversicherungsanmeldung wenden Sie sich am besten an eine qualifizierte Rechtsanwalts- oder Steuerberatungskanzlei.

Checkliste

Dokumente

Broschüre - Sachsen impft!

Informationen zu Schutzimpfungen für die ganze Familie gemäß öffentlicher Impfempfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz.

Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz -www.leipzig.de

Haushaltshilfe oder Betreuungsperson bei der Minijob-Zentrale anmelden ("Haushaltsscheckverfahren")

Sie möchten eine Person auf Minijob-Basis mit haushaltsnahen Arbeiten beschäftigen? In diesem Fall nehmen Sie am "Haushaltsscheck-Verfahren" teil. Das ist ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung. Es ist ausschließlich Privathaushalten vorbehalten.
Senden an: Minijob-Zentrale

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See - www.minijob-Zentrale.de

Broschüre Minijobs in Privathaushalten

Wissenswerte Informationen über Minijobs in Privathaushalten.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See - www.minijob-Zentrale.de

Antrag auf Vermittlung einer Leih-Oma

Antragsformular für die Vermittlung einer ehrenamtlich aktiven Leih-Oma. Das Alleinerziehenden Netzwerk Dresden setzt sich dafür ein. Antrag senden an Frauenfördernetzwerk e. V.

Alleinerziehenden-Netzwerk - www.frauenfoerderwerk.de

Hilfreiche Links

Für das siebente Kind einer Familie übernimmt der Bundespräsident gerne die Ehrenpatenschaft. Falls Sie das wünschen, erfahren Sie hier mehr.

Für interessierte Eltern und Alleinerziehende, die mehr Informationen zum Thema Leih-Oma erhalten möchten.

Hier finden Sie Projekte, Literatur und Linksammlungen, die dabei helfen sollen, den Familien Wissen und Fähigkeiten zu vermitteln, wie Beziehung und Erziehung gelingen kann.

Für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Belastungs- und Krisensituationen hält die Kinder- und Jugendhilfe eine ganze Reihe von Unterstützungsangeboten bereit.

Viele unterschiedliche Themen zur Kindererziehung werden in Broschüren, die für den Download bereitstehen, genauer erklärt.
Bsp. : Web 2.0, Suchtmittel, sexuelle Gewalt unter Jugendlichen, Wege in den Beruf etc.

Beratung zu Sexualität, Schwangerschaft oder Partnerschaft

Bei Konfliktsituationen in Familie und Partnerschaft erhalten Sie in den Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen vielfältige Information, Hilfe und Unterstützung.

Wenn Kinder vom Säuglings- bis zum Schulalter hinsichtlich ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an eine Frühförder- beziehungsweise Frühberatungsstelle.

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nucleaire - SAMUEL009, CC

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