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Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Hilfe durch Geld

Es gibt zahlreiche Hilfe für Familien mit Kind durch Geld. Eine Familie kostet Geld. Nutzen Sie diese Möglichkeiten zur Ihrer Entlastung. Hilfe durch Geld von Ihrem Arbeitgeber ist meistens freiwillig. Hilfe durch Geld von Staat und Land stehen Ihnen gesetzlich zu. Um die Hilfen zu bekommen müssen Sie sich selber kümmern. Beide Hilfen erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen.

Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmer freiwillig durch Geld helfen. Es hilft dem Arbeitnehmer keine Sorgen wegen Geld zu haben. Er kann sich auf die Arbeit konzentrieren. Er macht sich gleichzeitig keine Sorgen um die Familie. Hier einige Beispiele wie der Arbeitgeber Hilfe durch Geld geben kann:

  • Einen Teil von Kinder-Betreuungs-Kosten für Kinder ohne Schul-Pflicht bezahlen
  • Zahlung von Erholungs-Beihilfe
  • Zuzahlung zu den Fahrt-Kosten zwischen Wohnung und Arbeits-Platz

Von staatlicher Seite gibt es einige Möglichkeiten von Hilfe durch Geld. Diese Möglichkeiten sind mit klare Bedingungen verbunden. Je nach Lebens-Situation gibt es verschiedene staatliche Leistungen, so zum Beispiel:

  • Kinder-Geld / Kinder-Freibetrag
  • Basis-Eltern-Geld / Eltern-Geld Plus
  • Kinder-Zuschlag
  • Landes-Erziehungs-Geld
  • Mutterschafts-Geld
  • Unterhalts-Vorschuss
  • Pflege-Unterstützungs-Geld
  • Steuerliche Beachtung von Kinder-Betreuungs-Kosten
  • Steuerliche Beachtung vom Entlastungs-Betrag für Allein-Erziehende

Kinder-Geld gibt es für jedes Kind bis zum 18. Geburtstag. Unter festgelegten Bedingungen auch bis zum 25. Geburtstag. Diese Bedingungen sind klar gesetzlich beschrieben. Ein besonderer Umstand ist, wenn das Kind eine Behinderung hat. Diese Behinderung muss vor seinem 25. Geburtstag eingetreten sein. Dann gibt es das Kinder-Geld, auch wenn es älter als 25 Jahre ist. Die Beantragung erfolgt über die zuständige Familien-Kasse.
Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst beantragen das Kinder-Geld anders. Sie beantragen Kinder-Geld über die Bezüge-Stelle vom Dienst-Herren. Oder eine weitere Möglichkeit, über besondere Landes-Familien-Kassen.
Die Beitrags-Höhe richtet sich danach wie viel Kinder mit Bezugs-Recht das Eltern-Teil hat. Es gibt unter festen Bedingungen noch einen weiteren Kinder-Zuschlag. Bei jedem zu erfassenden Kind beträgt er bis zu 170 €.

Eltern-Geld soll eine Möglichkeit für die Erziehenden sein. Für eine Zeit lang voll und ganz für das Kind da zu sein. Sie können Eltern-Geld bis zu 12 Monate bekommen. Eltern-Geld ist unter den Partnern frei aufteilbar. Unter festen Bedingungen ist eine Verlängerung um 2 sogenannte Partner-Monate möglich. Unter Umständen 4 weitere Partner-Monate beim Elterngeld-Plus. Es umfasst derzeit grundsätzlich 67 Prozent vom vorherigen Netto-Gehalt pro Monat. Wenigstens 300 Euro, bei Elterngeld-Plus sind es 150 Euro. Generell allerdings bis derzeit maximal 1.800 Euro.

Das Elterngeld-Plus ist für Eltern eine weitere Hilfe durch Geld. Es ist für Eltern die sich das Geld-Verdienen und Familien-Arbeit teilen möchten. Damit stärken sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Elterngeld-Plus ist für Eltern die im Bezugs-Zeitraum in Teil-Zeit arbeiten möchten. Der Bezugs-Zeitraum ist die Zeit in der sie Elterngeld-Plus bekommen. Sie bekommen doppelt so lange Eltern-Geld gezahlt. Sie bekommen aber maximal halb so viel wie normal. Planung ist für ein gutes Miteinander wichtig. Planen Sie die Eltern-Zeit deshalb gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber. Auch wenn es kein Muss ist.

Eltern können auch Landes-Erziehungs-Geld erhalten.
Die Bedingungen dafür sind:

  • Sie müssen sich für eine längere Kinder-Betreuung entscheiden.
  • Sie nutzen keinen geförderten Platz in einer Kinder-Tages-Einrichtung.
  • Sie nutzen keinen Platz in einer staatlich geförderten Kinder-Tages-Pflege.

Das Landes-Erziehungs-Geld beträgt:

  • Für das erste Kind monatlich 150 Euro
  • Für das zweite Kind 200
  • Ab dem dritten Kind 300 Euro Sie bekommen weniger Geld beim Überschreiten gesetzlich festgelegter Einkommens-Grenzen vom vorherigen Einkommen. Sie müssen es bei Ihrem zuständigen Land-Kreis oder kreisfreien Stadt beantragen.

Allein-Erziehende haben eventuell Recht auf Unterhalts-Zahlungen. Sie können sich kostenlos beraten lassen. Um Ihr Recht auf Unterhalts-Zahlung falls möglich mit Hilfe vom Jugend-Amt einzufordern. Die Voraus-Setzung dafür ist die Feststellung und Anerkennung der Vaterschaft. Wer keine Unterhalts-Leistungen bekommt, kann Unterhalts-Vorschuss beantragen. Das Jugend-Amt zahlt den Unterhalts-Vorschuss. Das Gesetz wurde am 1. Juli 2017 erneuert und damit die Anspruchs-Berechtigung verlängert. Die Verlängerung gilt für den Unterhalts-Vorschuss. Dieser wird bis zur Vollendung vom 18. Lebens-Jahr Ihres Kind verlängert.
Außer:

  • Das Kind hat Leistungen nach dem Sozial-Gesetz-Buch 2
  • Durch die Unterhalts-Leistung ist die Hilfe-Bedürftigkeit im Sinne des Sozial-Gesetz-Buch 2 vorüber
  • Der Eltern-Teil wo das Kind lebt hat wenigstens ein Einkommen von 600 Euro

Die meisten staatlichen Anträge finden Sie auf den Websites der zuständigen Stellen. Aber auch hier finden Sie viele Links zu Formularen und Dokumenten.

Fragen und Antworten

Wie wird in Sachsen das Landeserziehungsgeld geregelt?

Das Landeserziehungsgeld ist als finanzielle Unterstützung gedacht für Eltern oder Alleinerziehende gedacht, die ihre Kinder auch im zweiten oder dritten Lebensjahr zu Hause betreuen möchten. Im zweiten Lebensjahr gilt dies jedoch nicht vor dem Ende des Anspruchs des Berechtigten auf Elterngeld. Das kann zum Beispiel im Rahmen einer dreijährigen Elternzeit sein. Das Landeserziehungsgeld beträgt für das erste Kind zz. 150 €, für das zweite Kind 200 €, ab dem dritten Kind 300 €. Diese Zuzahlung ist beim ersten und zweiten Kind einkommensabhängig. Die monatliche Netto-Einkommensgrenze beträgt für Alleinerziehende von Kindern, die vor dem 01.01.2018 geboren wurden zur Zeit 14.100 € pro Jahr, für Paare 17.100 € pro Jahr. Für jedes Kind erhöht sich diese Einkommensgrenze zudem um je 3.140 Euro. Ab dem dritten Kind ist die Zuzahlung von Landeselterngeld unabhängig vom Einkommen. Die monatliche Netto-Einkommensgrenze beträgt für Alleinerziehende von Kindern, die ab dem 01.01.2018 geboren wurden zz. 21.600 € pro Jahr, für Paare 24.600 € pro Jahr. Für jedes Kind erhöht sich diese Einkommensgrenze zudem um je 3.140 Euro, vgl. § 3 Abs. 2 Sächs. Landeserziehungsgeldgesetz in der Fassung zum 01.01.2019, Art. 9 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782).

Ja – diese werden in der Regel durch die Steuererklärung wirksam. Kinderfreibeträge und auch Kindergeld werden bei der Steuererklärung angerechnet. Des Weiteren reduzieren sich Ihr Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer nach der Meldung des Kindes beim Arbeitgeber. Das heißt Sie müssen in der Steuererklärung die Anlage für jedes Kind ausfüllen. Damit beantragen Sie den Abzug von Kinderbetreuungskosten, Schulgeld und auch den Ausbildungsfreibetrag für ein auswärts wohnendes, volljähriges Kind in Berufsausbildung.

Für Familien mit geringem Einkommen ist der Kinderzuschlag vorgesehen. Er ist bei der örtlichen Familienkasse zu beantragen. Kinderzuschlag wird nur gewährt, wenn kein Anspruch auf ALG II besteht. Für die Bewilligung des Zuschlages sind die Grundvoraussetzungen ein vorhandener Kindergeld-Anspruch. Ferner müssen Sie ein Mindesteinkommen bis zz. 600 € für Alleinerziehende oder 900 € für Paare haben. Dabei darf das Höchsteinkommen die Grenze nach ALG II nicht überschreiten.

Ja, die gibt es. Ein Beispiel ist der Kinderbetreuungszuschuss. Detaillierte Informationen finden Sie auch im Bereich Arbeitgeber auf dieser Plattform.

Viele Bundesländer, darunter auch Sachsen, bieten eine besondere Form der finanziellen Unterstützung, die der Familienerholung dient. Einkommensschwache Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Zuschüsse zur Urlaubsfinanzierung beantragen. Höhe und Gewährung der Zuschüsse sind in den Bundesländern individuell geregelt. Gefördert werden insbesondere Erholungsaufenthalte in Deutschland in Familienferienanstalten der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und der Familienverbände sowie Aufenthalte in Einrichtungen, die von dem Verband, bei dem die Förderung beantragt werden kann, für geeignet anerkannt wird. Das gilt für Ferienwohnungen, Jugendherbergen, Familienhotels und Ähnliches.

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt, ist das die Voraussetzung für den Bezug von Unterhalts-Vorschusszahlungen. Der geleistete Unterhalts-Vorschusszahlungen wird vom unterhaltspflichtigen Elternteil bei Leistungsfähigkeit zurückgefordert.

Den Antrag auf Wohngeld können Sie in allen Bürgerbüros, Ortsämtern und Verwaltungsstellen der Ortschaften stellen. Dort erhalten Sie auch eine allgemeine Beratung zum Thema Wohngeld. Beim Sozialamt – Abteilung Wohngeld – können Sie ebenfalls einen entsprechenden Antrag stellen.

Checkliste

Dokumente

Antrag auf Kindergeld - Hauptantrag

Kindergeld wird an die Erziehungsberechtigten gezahlt und ist in der Höhe abhängig von der Anzahl der Kinder. Die Leistung wird für Kinder bis mindestens zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.

Bundesagentur für Arbeit - www.arbeitsagentur.de

Anlage Kind zum Hauptantrag Kindergeld

Für jedes Kind muss ergänzend zum Hauptantrag auch dieses Dokument eingereicht werden.

Bundesagentur für Arbeit - www.arbeitsagentur.de

Formular für Landeserziehungsgeld

Formular zur Beantragung von Sächsischem Landeserziehungsgeld. Unterstützung für Eltern oder Alleinerziehende, die ihre Kinder zuhause erziehen. Diese Zuzahlung ist beim ersten und zweiten Kind einkommensabhängig.

https://amt24.sachsen.de (Amt24 eGovernment-Formular-Service des Freistaates Sachsen)

Antragsformular für Betreuungskosten-Übernahme

Antrag zur Übernahme der Kosten für die Kindertagesbetreuung. Generell sind die Kosten der Betreuung abhängig von der Höhe Ihres Einkommens, der Anzahl Ihrer Kinder, dem Umfang der Betreuungsleistungen sowie Ihrem Wohnort.

amt24.sachsen.de (Amt24 eGovernment-Formular-Service des Freistaates Sachsen)

Antragsformular für Kinderzuschlag

Formular zur Beantragung von Kinderzuschlag. Eine finanzielle Unterstützung für Familien mit geringen Einkommen.

Bundesagentur für Arbeit - www.arbeitsagentur.de

Antragsformular für Wohngeld

Mieter von Wohnraum oder Wohnraum-Eigentümer können einen Zuschuss zu ihren Wohnausgaben beantragen. Die Zuzahlung ist einkommensabhängig und gilt nur für Menschen mit geringem Einkommen. Vollständig ausgefüllt senden an: Stadt Dresden, Abt. Wohngeld / Bildung und Teilhabe

amt24.sachsen.de (Amt24 eGovernment-Formular-Service des Freistaates Sachsen)

Hilfreiche Links

Nähere Informationen zum Kindergeld finden Sie hier. Diese staatliche Leistung erhalten Eltern für Kinder bis zum Alter von 18 Jahre beziehungsweise 25 Jahren. Können Eltern den Unterhalt für ihr Kind nicht aufbringen, kann Kindergeldzuschlag zusätzlich gezahlt werden.

Hier erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen eines geförderten Familienurlaubes, insbesondere für kinderreiche Familien, Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen oder Familien mit behinderten Angehörigen.

Hier informiert Sie das Sächsische Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz über das Landeserziehungsgeld. Diese finanzielle Unterstützung für Eltern oder Alleinerziehende ist gedacht, die ihre Kinder auch im zweiten oder dritten Lebensjahr zu Hause betreuen möchten. Das kann zum Beispiel im Rahmen einer dreijährigen Elternzeit sein. Die Zuzahlung ist beim ersten und zweiten Kind einkommensabhängig. Sie ist nur für Erziehende mit geringem Einkommen möglich. Ab dem dritten Kind ist die Zuzahlung unabhängig vom Einkommen.

Geraten Sie in eine wirtschaftliche Notlage, die Ihre Existenz bedroht, wenden Sie sich an diese Stiftung. Hier erhalten Sie Rat und Hilfe, die Ihre Lebensumstände verbessern.

Hier informieren Sie sich über steuerliche Entlastung für Familien und Alleinerziehende mit Kindern. Regelungen zu Ausbildung, Betreuung und Kinderfreibeträgen erfahren Sie zudem.

Die wichtigsten Merkblätter, Formulare und Anträge der Familienkasse zum Download

Für Familien in Sachsen gibt es finanzielle Hilfen, die Ihnen Unterstützung bieten sollen.

Hier erfahren Sie detailliert, wie Mütter und Väter mit dem Elterngeld finanziell unterstützt werden und wie sich Bedingungen sowie Beträge verhalten.

Der Familienpass unterstützt Sie finanziell. Mit diesem Pass können Sie unentgeltlich kulturelle Einrichtungen besuchen. Wer ihn erhalten kann, lesen Sie hier.