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Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Führung und Unterstützung der Mitarbeiter

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Jedes Unternehmen ist auf die Fähigkeiten und Motivation seiner Mitarbeiter*innen angewiesen. Diese im Sinne der Unternehmensziele einzusetzen ist Aufgabe des Personalwesens (Human Resources HR). Nach Definition teilt sich das Personalwesen in die beiden Hauptbereiche Personalführung und Personalverwaltung. Zu den Aufgaben gehören u.a. Personalplanung, Personalentwicklung, Mitarbeitergewinnung und Personalkommunikation.

Neben der innerbetrieblichen Personalverwaltung zählt auch die Sparte der unabhängigen Personaldienstleister zu dieser Branche. Die können Personalberater sein, aber auch Unternehmen, die anderen Unternehmen ihre Mitarbeiter zeitweise überlassen.

Ausbildungen für den HR-Bereich umfassen z. B. eine Ausbildung zum Betriebswirt/Betriebswirtin oder auch Personalkaufmann/-frau. Geeignete Studiengänge sind Wirtschaftswissenschaften, Pädagogik, Soziologie, Psychologie, die später mit einem Master in Human Resources verbunden werden können.

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