Gehe zu den Inhalten

Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Finanzhilfen für Unternehmen

Soforthilfe-Zuschuss Bund - Unterstützt werden kleine Unternehmen mit bis zu 10,0 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) einschließlich landwirtschaftlicher Urproduktion, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe.
Voraussetzung ist ein Liquiditätsengpass aufgrund der Corona-Pandemie, der zu einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Schieflage geführt hat

Es handelt sich um eine Billigkeitsleistung zur Überwindung einer existenzgefährdeten Wirtschaftslage. Der Zuschuss wird einmalige für drei Monate gewährt und richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten:
Bei bis zu 5,0 Beschäftigten bis zu 9.000 Euro
Bei bis zu 10,0 Beschäftigten bis zu 15.000 Euro

Sofortprogramm Dresden - Die Stadt zahlt für Selbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro.

Soforthilfe-Darlehen „Sachsen hilft sofort“ Gefördert werden Einzelunternehmer (Solo-Selbständige), Kleinstunternehmen und Freiberufler mit Sitz in Sachsen, Jahresumsatz bis zu 1 Mio. Euro.
Weitere Voraussetzungen:

  • Unternehmen per 31.12.2019 gesund (keine wirtschaftliche Schieflage)
  • Prognose mindestens 20% Umsatzrückgang für laufendes Geschäftsjahr aufgrund der Corona-Pandemie

Die Darlehenshöhe beträgt zwischen 5.000 Euro bis maximal 50.000 Euro und wird zinslos gewährt, Laufzeit 10 Jahre, bis zu drei Jahre tilgungsfrei. Wer innerhalb von drei Jahren 90% zurückzahlt, bekommt 10% erlassen.

NEU: Auch Unternehmen mit mehr als 1 Million Euro Jahresumsatz und bis zu 100 Mitarbeitern können die Kredite beantragen. Erforderlich ist eine Bestätigung des Steuerberaters zum geschätzten Liquiditätsbedarf für die nächsten vier Monate.

Sämtliche Anträge erfolgen elektronisch oder postalisch über die Sächsische Aufbaubank (SAB).

KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Corona-Hilfe Kredite für Unternehmen
Für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die durch die aufgrund der Corona-Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Der Kredit dient zur Deckung der laufenden Kosten oder zur Verbesserung der Liquidität. Beantragt wird der Kredit bei der Hausbank des Antragstellers (Bank oder Sparkasse).

Auf der Seite der KFW kann der Antrag für eine schnelle Bearbeitung bei der Hausbank vorbereitet werden.

Fragen und Antworten

Wo stelle ich den Antrag auf das Soforthilfe-Darlehen in Sachsen?

Auch diese Anträge laufen in Sachsen direkt über die Sächsische Aufbaubank (SAB).

Diese Anträge werden direkt über die Förderbanken der jeweiligen Länder gestellt. In Sachsen ist dafür die Sächsische Aufbaubank (SAB) zuständig.

Checkliste

Dokumente

Antrag auf Soforthilfe-Zuschuss des Bundes nun auch in Papierform möglich

Antragsformular für den Soforthilfe-Zuschuss für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen (bis zu 15.000 EUR) zum direkt Herunterladen.

Sächsische Aufbaubank - www.sab.sachsen.de

Dokument über Eckpunkte „Corona-Soforthilfe“

In diesem Dokument sind die wichtigsten Punkte für die Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige zusammengefasst.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - www.bmwi.de

Übersicht des Bundes zu Hilfsmaßnahmen

Dokument zu dem Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus

Bundesfinanzministerium - www.bundesfinanzministerium.de

Hilfreiche Links

Corona-Schutzschild für Deutschland vom Bundesministerium für Finanzen erklärt.

Unterlagen und Informationen zur Vorbereitung des Kreditantrages bei der Hausbank

Informationen und Dokumente zur Beantragung des Soforthilfe-Zuschusses Bund

Ein Beitrag des MDR mit einem Interview des sächsischen Wirtschafts- und Verkehrsministers Martin Dulig

Beantragung des Soforthilfe-Darlehens über die SAB