Gewalt in der Beziehung
Die wichtigste Einsicht bei psychischer oder physischer Gewalt ist, dass das Opfer keine Schuld trägt. Suchen Sie sich daher umgehend Hilfe.
In manchen Fällen kommt es bei einer Trennung zum Rosenkrieg. In diesem Fall hilft meist auch keine Paartherapie mehr. Im Notfall bleibt einem nichts anderes übrig als der endgültige Kontaktabbruch. Wenn es zu gefährlichen Situationen kommt, ist hier schnelle Hilfe gefragt und wichtig. Wenn Sie von Ihrem Partner bedroht oder körperlich angegriffen werden, haben Sie nicht viele Möglichkeiten. Dann hilft nur noch, das gewohnte Umfeld zu verlassen und den Kontakt vorerst vollständig abzubrechen. Des Weiteren gibt es den Fall des Stalkings, auch hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Natürlich ist die Polizei als Soforthilfe der erste Anlaufpunkt. Diese kann den Lebenspartner sofort und bis zu zwei Wochen aus der Wohnung und aus Ihrer unmittelbaren Umgebung verweisen. Zusätzlich kann sie dem Täter den Schlüssel abnehmen, ihn in Gewahrsam nehmen und Gegenstände sicherstellen. Bei dem Gespräch mit der Polizei können Sie diese räumliche Trennung verlangen. Des Weiteren kann die Polizei Ihnen Kontakt zu einer Frauen-, Männer- und Kinderschutzeinrichtung, Interventionsstellen, Koordinierungsstellen oder anderen Hilfen vermitteln.
Egal ob bei häuslicher Gewalt oder Stalking können Sie sich an spezielle Fachkräfte oder das Hilfetelefon wenden. Bei beiden erhalten Sie Informationen zum Opferschutz und zur Strafverfolgung sowie Kontakt zu den jeweiligen Einrichtungen, wie zum Beispiel Interventionsstellen, Beratungsstellen und Frauenhäuser.
Fragen und Antworten
Welche rechtlichen Wege gibt es sonst noch?
Sie können direkt nach der Straftat Anzeige gegen den Täter erstatten. Häusliche Gewalt beinhaltet viele Straftaten. Ein paar Beispiele dafür sind Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Freiheitsberaubung, sexuelle Nötigung oder Stalking.
Wie schnell können die Maßnahmen eingeleitet werden?
Erste Maßnahmen können sofort eingeleitet werden. Das Verfahren beginnt aber erst an dem Tag der Antragstellung der verletzten Person. Allerdings können bei akuter Gefahr Schutzanordnungen im Eilverfahren beantragt werden.
Was kann ich bei akuter Bedrohung tun?
Sie sollten sofort den Polizei-Notruf 110 oder die örtliche Polizei-Dienststelle anrufen, wenn Sie sich bedroht fühlen. Bringen Sie sich und gegebenenfalls auch Ihre Kinder zum Beispiel bei Nachbarn in Sicherheit, bis die Polizei kommt.
Welche professionelle Unterstützung kann ich in Anspruch nehmen?
Sie können sich an das Hilfetelefon 08000 116016 wenden oder sich online beraten lassen. Es gibt aber auch Alternativen. Diese sind Fachberatungsstellen für Betroffene von häuslicher oder sexualisierter Gewalt. Zudem helfen Interventionsstellen und Frauen- oder Männerhäuser. Alternativ können Sie Kontakt mit dem Frauennotruf vor Ort aufnehmen, auf Wunsch auch anonym.
Checkliste
Dokumente
Broschüre: An ihrer Seite
Informationen und Hilfen für Unterstützer, Freunde und Angehörige von Betroffenen häuslicher Gewalt.
Frauen gegen Gewalt e.V - www.frauen-gegen-gewalt.de
Hilfreiche Links
🖾
TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V.
Erstberatung zu Gewalt gegen Frauen durch Terres des Femmes, auch telefonisch 030 - 40 50 46 99 30.
Artikel über häusliche Gewalt - Frankfurter Allgemeine
Was man über häusliche Gewalt wissen sollte.
Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe - frauen-gegen-gewalt.de
Webseite des Frauen gegen Gewalt e.V. mit vielen Nützlichen Informationen zum Thema häusliche Gewalt.
Themenportal Justiz des Landes Sachsen
Auf dem Themenportal Justiz des Sächsischen Ministeriums für Justiz, Sicherheit, Steuern und Finanzen finden Sie neben vielen hilfreichen Informationen auch Direktkontakte zu den lokalen Amtsgerichten.
©
first aid 1882053 - aebopleidingen, CC0
Adressen
08000-116016 Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
08000-116016 Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 08000 116016
Dresden
110 - Polizei Sachsen
Notruf-Nummer: 110
Dresden
116 006 Hilfetelefon für Kriminalitätsopfer
Hilfetelefon für Kriminalitätsopfer 116 006
Dresden
SMS - Sächsisches Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Albertstraße 10
01097 Dresden
TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V.
Brunnenstr. 128
13355 Berlin