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Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Finanzielle Hilfe

Anerkannte Behinderungen werden über einen konkreten Grad der Behinderung eingestuft. Dieser Grad wird dann auf einem Behinderten-Ausweis offiziell vermerkt. Aus dieser offiziellen Einstufung ergeben sich verschiedenste Rechte für die Betroffenen in unterschiedlichen Bereichen des Lebens. Das Recht auf die Gewährung vielfältiger finanziellen Hilfen bei anerkannter Behinderung ist nur eines davon. Dieses Recht auf Unterstützung wird aufgrund von fehlendem Wissen oft nicht in Anspruch genommen. Eine der finanziellen Hilfen ist die Kostenübernahme für den Lebensunterhalt wegen Berufsunfähigkeit.

Aber auch personelle Unterstützungen im Alltag – von der Haushaltshilfe bis zur Komplettbetreuung durch eine Pflegekraft – werden kostenseitig übernommen. Es besteht auch die Möglichkeit der Kostenübernahme für technische Gegenstände. Leider sind diese Alltagshilfen oft sehr teuer. Die Rentenkassen und Krankenkassen tragen allerdings diese Kosten zumeist – nach Stellung eines komplizierten Antrags. Bei nicht offiziell als Behinderung anerkannten Einschränkungen müssen solche technischen Hilfsmittel wie z. B. Brillen oft selber bezahlt werden. Arbeitnehmer bekommen diese Ausgaben aber über die Jahreserklärung erstattet.

Neben den vielen Unterstützungen, die behinderte Menschen erhalten können, stehen ihnen auch die Unterstützungen zu, die für alle Menschen gelten. Bei geringem Einkommen können sie z. B. Wohngeld erhalten. Wenn Sie Kinder haben, haben Sie auch ein Recht auf Kindergeld und andere Unterstützung – ggf. sogar noch länger oder mehr. Zudem gibt es Stiftungen, die Menschen mit Behinderungen in besonderer Weise auch finanziell unterstützen.

Fragen und Antworten

Was ist der Pauschalbetrag für Behinderte?

Wenn Sie Steuern sparen wollen, gibt es zwei Wege. Der erste Weg ist, sich alle Belege, Quittungen etc. zu den Ausgaben aufzuheben und im Einzelnen geltend zu machen.
Der zweite Weg ist der Pauschalbetrag für Behinderte. Jeder Betroffene erhält hier nach Grad seiner Behinderung einen bestimmten Betrag von seinen Einkünften steuerfrei. Dadurch sollen die Mehraufwendungen abgedeckt werden, die durch die Beeinträchtigung nötig werden. Bei einem Behinderungsgrad unter 25 gibt es keinen Pauschalbetrag.

Checkliste

Dokumente

Tabelle mit Nachteilausgleichen abhängig von der Art der Behinderung

Von der Art der Behinderung abhängige Nachteil-Ausgleiche, welche zusammen mit dem Behindertenausweis beantragt werden können.

beta Institut gemeinnützige GmbH – www.betanet.de

Auftrag für Sozialtarif der Telekom

Dieses Angebot für vergünstigte Telefontarife können unter bestimmten Umständen Menschen mit geringem Einkommen und behinderte Menschen nutzen.

Deutsche Telekom AG - www.telekom.net

Kfz-Steuerermäßigung bei Schwerbehinderung beantragen

Unter bestimmten Umständen können schwerbehinderte Menschen für genau ein Fahrzeug steuerlich befreit werden. Hier finden Sie das Formular.

Bundesministerium für Finanzen - https://www.formulare-bfinv.de

Rundfunkbeitrag, Befreiung oder Ermäßigung beantragen

Sie können sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen. Für Empfänger von Blindenhilfe und taubblinde Menschen gilt das Gleiche.

Beitragsservice MDR (ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice) - www.rundfunkbeitrag.de

Antrag Pflegehilfsmittel

Bei der Pflege zu Hause hat der Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Beantragen Sie die Leistung bei der Pflegekasse der zuständigen Krankenkasse.

www.altenpflege-hilfe.net

Ratgeber für Menschen mit Behinderungen

Ausführliche Broschüre mit allen Leistungen zur Teilhabe.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales – www.bmas.de

Kurz gefasst: der MDK

Aufgabenbereiche und Auftrag des MDK kurz für Sie zusammengefasst.

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung im Freistaat Sachsen e. V. (MDK Sachsen) - www.mdk-sachsen.de

Antrag auf Arbeitslosengeld II

Jeder Mensch von 15 und bis zu einer festgelegten Grenze zwischen 65 und 67 Jahren, der arbeiten kann, hat ein Recht auf diese Grundsicherungszahlung bei entsprechender Bedürftigkeit. Bitte senden Sie den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben an Ihren Jobcenter.

Bundesagentur für Arbeit - www.arbeitsagentur.de

Tabelle mit Nachteilausgleichen abhängig vom Grad der Behinderung

GdB abhängige Nachteil-Ausgleiche, welche mit dem Behindertenausweis beantragt werden können.

beta Institut gemeinnützige GmbH – www.betanet.de

Hilfreiche Links

Webportal für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen, Verwaltungen und Unternehmen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Viele Leistungen der Krankenkasse hängen von MDK-Begutachtungen ab. Ob arbeitsunfähig, pflegebedürftig oder bei einem vermuteten Behandlungsfehler, hier erhalten Sie wichtige Informationen zu verschiedenen MDK-Begutachtungen.

Die Pflegedatenbank des Sächsischen Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz bietet eine Vielzahl von Organisationen und Unternehmen, die sich im Bereich der Pflege einsetzen.

Kurzgefasst alle finanziellen Möglichkeiten die man von staatlicher Seite als Mensch mit anerkannter Behinderung erwarten kann und an welche Behörde man sich dazu wenden muss.

Informationen, Rat und Adressen

Der Pauschalbetrag richtet sich nach dem Grad der Behinderung.

Vom Antrag über Gültigkeitsdauer bis zu Praxistipps.