Für Arbeit-Geber
Wichtig für Unternehmen ist die Anleitung und Einführung in Erste Hilfe. Das soll eine Regelung im Unternehmen sein. 1 oder 2 Mitarbeiter sollen einen Erste-Hilfe-Kurs machen. Die Mitarbeiter sollen den Erste-Hilfe-Kurs immer in gleichen Abständen wiederholen.
Notwendige Dinge, die in die Firma gehören:
- Ein Notfall-Koffer für direkte Erste Hilfe bei Verletzungen.
- Eine Liege oder Sofa zum Hinlegen und Ausruhen.
- Ein Feuer-Löscher, wenn es brennt.
Bei manchen Not-Fällen sind die Gefühle schwer zu kontrollieren. Dafür ist es gut, im Unternehmen eine Vertrauens-Person benennen. Das kann auch ein Betriebs-Rat sein. Man kann auch Profis über die Telefon-Seelsorge anrufen. Es ist wichtig ist, den betroffenen Mitarbeiter in Not-Situationen unterstützen. Dabei soll immer der Mensch im Mittel-Punkt stehen.
Geld kann auch eine Not-Situation verursachen. In so einer Not-Situation hilft oft ein Vorschuss. Das Geld dient als sofortige Unterstützung.
Fragen und Antworten
Gibt es die Möglichkeit den Arbeitnehmer in Notfällen zu unterstützen?
Ja! Ein Unternehmen hat einen Freibetrag von 600 Euro pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuerfrei zur Verfügung. Diese steuerfreien Beihilfen können nur in Notfällen geleistet werden. Als Notfall gilt zum Beispiel Krankheit oder Tod eines Familienangehörigen und Vermögensverluste durch höhere Gewalt (zum Beispiel Hochwasser, Brand), ferner die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft beziehungsweise einer Haftung.
Checkliste
Dokumente
Erste Hilfe im Betrieb – DGUV Information 204-022
Die DGUV Information wendet sich an jede Person, die daran mitwirkt, dass bei Unfällen im Betrieb wirksame erste Hilfe geleistet wird.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - https://publikationen.dguv.de
Erste Hilfe Ausbildung
In der Erste-Hilfe-Ausbildung werden im ersten Schritt die Grundlagen der Ersten Hilfe vermittelt. Weiterführend gibt es die Erste-Hilfe-Fortbildung, welche dann zur regelmäßigen Auffrischung der Kenntnisse nötig ist.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - https://publikationen.dguv.de
Hilfreiche Links
Erste-Hilfe-Kurse bei den Maltesern
Beim Malteser Hilfsdient können Sie auch Erste-Hilfe-Kurse belegen.
Verschiedene Erste-Hilfe-Kurse beim DRK
In den verschiedenen Kursen vom Deutschen Roten Kreuz können Sie das richtige Verhalten in Notfällen erlernen.
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first aid 1882053 - aebopleidingen, CC0
Adressen
110 - Polizei Sachsen
Notruf-Nummer: 110
Dresden
112 - Feuerwehr und Rettungsdienst
Notruf-Nummer: 112
Dresden
SMWA - Sächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Wilhelm-Buck-Str. 2
01097 Dresden