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Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Tod und Begleitung bei der Trauer

Wenn jemand aus der Familie stirbt brauchen wir Hilfe. Wir brauchen noch mehr Hilfe wenn wir keine Zeit haben uns vorzubereiten. Es gibt eine Vorsorge-Vollmacht. Damit kann der Tote seine Wünsche festlegen. Diese Wünsche legen fest wie die Bestattung sein soll. Trotz Schock und Trauer müssen wir uns um sehr viele Dinge kümmern. Zum Beispiel muss man sich um den Ablauf der Bestattung kümmern. Informieren Sie Familie und Freunde von dem Toten. Lassen Sie eine Todes-Anzeige gestalten. Sich um den Ablauf zu kümmern ist erstmal gut. Es ist eine Ablenkung von dem Schmerz den wir fühlen.

Das sind die Dinge die auf Sie zu kommen. Der Familien-Angehörige ist in seiner Wohnung gestorben. Rufen Sie in diesem Fall einen Arzt. Der Arzt muss den Toten-Schein ausstellen. Den Toten-Schein brauchen Sie später um die Sterbe-Urkunde zu bekommen. Die Sterbe-Urkunde bekommen Sie beim Standes-Amt. Der Familien-Angehörige ist im Kranken-Haus gestorben. In diesem Fall erledigen stellen die Ärzte den Toten-Schein aus. Kümmern Sie sich danach so schnell wie möglich um einen Bestatter. Ein Bestatter hilft Ihnen bei dingen rund um die Bestattung. Zum Beispiel bei der Auswahl von der Bestattungs-Art, Blumen, Musik. Informieren Sie Freunde und Familien-Mitglieder. Aber auch Arbeitgeber, Versicherer, Vereine, Vermieter. Dann müssen Sie sich um das Erbe von dem Toten Gedanken machen. Finden Sie heraus ob es ein Testament gibt. In einem Testament steht wer das was dem Toten gehört bekommt. Wenn Sie ein Testament haben bringen Sie es zum Nachlass-Gericht. Das Testament kann auch bei einem Notar oder bei Gericht sein. In diesem Fall müssen Sie das nicht tun.

Fragen und Antworten

Muss der Bestattungspflichtige die Kosten tragen?

Der Bestattungspflichtige hat die Kosten der Bestattung zu tragen oder dem zu ersetzen, der sie veranlasst hat. Wenn jedoch der Verstorbene ein Vermögen hinterlässt, das zur Deckung der Kosten ausreicht, muss hier der Erbe des Vermögens für die Bestattungskosten aufkommen.

Nach dem Tod eines Angehörigen gehen die Besitzrechte an der Wohnung auf den Erben über. Lebte der Verstorbene allein, kann der Erbe die Wohnung jederzeit betreten. Wenn der Verstorbene einen oder mehrere Mitbewohner hatte, ist die Sachlage schon schwieriger.

Hier können Ihnen professionelle Trauerbegleiter helfen. Mit deren Hilfe können Sie in Gesprächen lernen, mit der Trauer umzugehen und loszulassen. Auch Gespräche mit anderen Angehörigen können helfen.

Vorrangig obliegt die Bestattungspflicht dem Ehepartner oder dem Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Danach fällt die Pflicht in absteigender Präferenz weiteren Angehörigen zu. Angefangen von den Kindern, über Eltern, Großeltern, Geschwistern bis hin zu Enkelkindern.

Checkliste

Hilfreiche Links

Nach dem Tod eines Angehörigen ist die Frage: Was ist jetzt zu tun? Hier finden Sie eine Linkliste mit den nötigsten Informationen.

Wer die Wohnung eines Verstorbenen betreten darf, ist klar geregelt. Was hier Ihr Recht ist, finden Sie unter diesem Link.