Gegen Gewalt
Oft kann Gewalt zu körperlichen und seelischen Schädigungen beim Opfer führen. Das kann in vielen Situationen passieren. Häufig geschieht es aber im sozial nahem Umfeld. In dem Fall spricht man von häuslicher Gewalt. Es gibt natürlich viele Auslöser. Besonders Alkohol gilt als häufiger Faktor bei einer Eskalation. Hier ist Aufklärung extrem wichtig.
Diese Fälle von Gewalt haben eine gute Chance aufgeklärt zu werden. Bei vielen dieser Taten findet aber gar keine Anzeige statt.
Insbesondere Kinder und Jugendliche bringen es nie zur Anzeige. Die Gewalt erfahren Opfer häufig als schlimme Eingriffe in ihr Wesen. Ängste und sogar traumatische Minderung können die Folge sein. Deshalb ist eine ärztliche Betreuung und Versorgung zu empfehlen. - Lassen Sie sich helfen!
Fragen und Antworten
Welche rechtlichen Wege gibt es sonst noch?
Sie können direkt nach der Straftat Anzeige gegen den Täter erstatten. Häusliche Gewalt beinhaltet viele Straftaten. Ein paar Beispiele dafür sind Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Freiheitsberaubung, sexuelle Nötigung oder Stalking.
Welche professionelle Unterstützung kann ich in Anspruch nehmen?
Sie können sich an das Hilfetelefon 08000116016 wenden oder sich online beraten lassen. Es gibt aber auch Alternativen. Diese sind Fachberatungsstellen für Betroffene von häuslicher oder sexualisierter Gewalt. Zudem helfen Interventionsstellen und Frauen- oder Männerhäuser. Alternativ können Sie Kontakt mit dem Frauennotruf vor Ort aufnehmen, auf Wunsch auch anonym.
Wie schnell können die Maßnahmen eingeleitet werden?
Erste Maßnahmen können sofort eingeleitet werden. Das Verfahren beginnt aber erst an dem Tag der Antragstellung der verletzten Person. Allerdings können bei akuter Gefahr Schutzanordnungen im Eilverfahren beantragt werden.
Was kann ich bei akuter Bedrohung tun?
Sie sollten sofort den Polizeinotruf 110 oder die örtliche Polizeidienststelle anrufen, wenn Sie sich bedroht fühlen. Bringen Sie sich und gegebenenfalls auch Ihre Kinder in Sicherheit bis die Polizei kommt, zum Beispiel bei Nachbarn.
Checkliste
Dokumente
Opfer von Gewalttaten, Entschädigung beantragen
Sie können vom Staat unter bestimmten Umständen eine Entschädigung erhalten, wenn Sie Opfer einer Gewalttat geworden sind. Die Bedingungen werden vom Opferentschädigungsgesetz geregelt. Den Antrag senden Sie bitte an den Kommunalen Sozialverband Sachsen.
Amt 24 Freistaat Sachsen – www.amt24.sachsen.de
Beratungshilfe bei Gericht beantragen
Sie müssen Ihr Recht durchsetzen oder verteidigen können. Geldmangel soll Sie nicht daran hindern. Unter bestimmten Umständen können Sie außergerichtlichen Rechtsbeistand beantragen.
Amt 24 Freistaat Sachsen - www.amt24.sachsen.de
Hilfreiche Links
Häusliche Gewalt - SMS Sachsen
Broschüre mit Liste aller Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen in ganz Sachsen
Bei häuslicher Gewalt und Gewalt in familiären Beziehungen – SMS Sachsen
Hier finden Sie viele Informationen, Dokumente und lokale Anlaufstellen zum Thema häusliche Gewalt vom Sächsischen Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz.
Chat-Angebot für Opfer von Gewalt, Mobbing oder Erniedrigung - Caritas
Möglichkeit einer Online-Beratung / Unterhaltung, anonym und zwanglos, 24 Stunden und 7 Tage die Woche
©
first aid 1882053 - aebopleidingen, CC0
Adressen
0351-85074496 Weißer Ring Landesbüro Sachsen
Opfer-Telefon 116006
Dresden
08000-116016 Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 08000 116016
Dresden
110 - Polizei Sachsen
Notruf-Nummer: 110
Dresden
116 006 Hilfetelefon für Kriminalitätsopfer
Hilfetelefon für Kriminalitätsopfer 116 006
Dresden
SMJ - Sächsisches Ministerium der Justiz, Sicherheit, Steuern, Finanzen
Hospitalstraße 7
01097 Dresden
🖾
Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen (FKSE)
+49 351 2519988
Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV)
Humboldtstraße 18
04105 Leipzig