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Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Gegen Gewalt

Oft kann Gewalt zu körperlichen und seelischen Schädigungen beim Opfer führen. Das kann in vielen Situationen passieren. Häufig geschieht es aber im sozial nahem Umfeld. In dem Fall spricht man von häuslicher Gewalt. Es gibt natürlich viele Auslöser. Besonders Alkohol gilt als häufiger Faktor bei einer Eskalation. Hier ist Aufklärung extrem wichtig.

Diese Fälle von Gewalt haben eine gute Chance aufgeklärt zu werden. Bei vielen dieser Taten findet aber gar keine Anzeige statt.

Insbesondere Kinder und Jugendliche bringen es nie zur Anzeige. Die Gewalt erfahren Opfer häufig als schlimme Eingriffe in ihr Wesen. Ängste und sogar traumatische Minderung können die Folge sein. Deshalb ist eine ärztliche Betreuung und Versorgung zu empfehlen. - Lassen Sie sich helfen!

Fragen und Antworten

Welche rechtlichen Wege gibt es sonst noch?

Sie können direkt nach der Straftat Anzeige gegen den Täter erstatten. Häusliche Gewalt beinhaltet viele Straftaten. Ein paar Beispiele dafür sind Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Freiheitsberaubung, sexuelle Nötigung oder Stalking.

Sie können sich an das Hilfetelefon 08000116016 wenden oder sich online beraten lassen. Es gibt aber auch Alternativen. Diese sind Fachberatungsstellen für Betroffene von häuslicher oder sexualisierter Gewalt. Zudem helfen Interventionsstellen und Frauen- oder Männerhäuser. Alternativ können Sie Kontakt mit dem Frauennotruf vor Ort aufnehmen, auf Wunsch auch anonym.

Erste Maßnahmen können sofort eingeleitet werden. Das Verfahren beginnt aber erst an dem Tag der Antragstellung der verletzten Person. Allerdings können bei akuter Gefahr Schutzanordnungen im Eilverfahren beantragt werden.

Sie sollten sofort den Polizeinotruf 110 oder die örtliche Polizeidienststelle anrufen, wenn Sie sich bedroht fühlen. Bringen Sie sich und gegebenenfalls auch Ihre Kinder in Sicherheit bis die Polizei kommt, zum Beispiel bei Nachbarn.

Checkliste

Dokumente

Opfer von Gewalttaten, Entschädigung beantragen

Sie können vom Staat unter bestimmten Umständen eine Entschädigung erhalten, wenn Sie Opfer einer Gewalttat geworden sind. Die Bedingungen werden vom Opferentschädigungsgesetz geregelt. Den Antrag senden Sie bitte an den Kommunalen Sozialverband Sachsen.

Amt 24 Freistaat Sachsen – www.amt24.sachsen.de

Beratungshilfe bei Gericht beantragen

Sie müssen Ihr Recht durchsetzen oder verteidigen können. Geldmangel soll Sie nicht daran hindern. Unter bestimmten Umständen können Sie außergerichtlichen Rechtsbeistand beantragen.

Amt 24 Freistaat Sachsen - www.amt24.sachsen.de

Hilfreiche Links

Broschüre mit Liste aller Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen in ganz Sachsen

Hier finden Sie viele Informationen, Dokumente und lokale Anlaufstellen zum Thema häusliche Gewalt vom Sächsischen Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz.

Möglichkeit einer Online-Beratung / Unterhaltung, anonym und zwanglos, 24 Stunden und 7 Tage die Woche