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Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Hilfe durch Geld

Familien haben natürlich verschiedene Ansprüche, aber an erster Stelle steht normalerweise die finanzielle Absicherung der Angehörigen. Eine Familiengründung kostet Geld, weshalb viele junge Menschen ihren Kinderwunsch nach hinten schieben.

Individuelle Lebensumstände besonders von kinderreichen Familien, Alleinerziehenden und Menschen bzw. Familien mit geringem Einkommen können zu finanziellen Nöten führen. Staatliche und nicht staatliche Institutionen versuchen hier mit zusätzlicher Hilfe, Probleme abzufangen.

Direkte finanzielle staatliche Beihilfen sind z. B.:

  • Arbeitslosengeld II als Aufstockung
  • Wohngeld
  • Familienerholung
  • Kinderzuschlag
  • Unterhaltsvorschusszahlungen
  • Bundeslandspezifisch z. B. das Landeserziehungsgeld

Es gibt auch Hilfen, wie Steuervergünstigungen und Freibeträgen, die sich positiv auswirken können. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Für ein auswärts untergebrachtes Kind, das eine Berufsausbildung absolviert, Ausbildungsfreibeträge in Höhe von zz. 924 €
  • Als Steuerbonus Entlastungsbeträge für Alleinerziehende von zz. 1.308 €
  • Für Beamte Familienzuschläge durch den öffentlichen Arbeitgeber
  • Für die Riester-Rente Kinderzulage in Höhe von zz. 185 € pro Jahr und Kind
  • Reduzierung der zumutbaren Eigenbelastung
  • Schulgeld absetzbar als Sonderausgabe
  • Bei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer Steuerbonus
  • In Abhängigkeit vom jährlichen Einkommen (zz. 51.200 € für Paare/ 25.600 € für Ledige) Wohnungsbauprämie
  • Das Arbeitslosengeld beträgt 60 % bei Arbeitslosen, für Eltern sogar 67 %

Fragen und Antworten

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein Zuschuss zu Mietkosten und Heizkosten. Diesen können Sie beantragen, wenn Sie selber nur ein geringes Einkommen haben. Wohngeld wird nur gewährt, wenn kein Familienmitglied bereits Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 hat. Das gilt auch bei Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Checkliste

Dokumente

Antragsformular für Wohngeld

Mieter von Wohnraum oder Wohnraum-Eigentümer können einen Zuschuss zu ihren Wohnausgaben beantragen. Die Zuzahlung ist einkommensabhängig und gilt nur für Menschen mit geringem Einkommen.
Zu Senden an: Stadt Dresden, Abt. Wohngeld

https://amt24.sachsen.de (Amt24 eGovernment-Formular-Service des Freistaates Sachsen)

Antrag auf Arbeitslosengeld II

Jeder Mensch von 15 und bis zu einer festgelegten Grenze zwischen 65 und 67 Jahren, der arbeiten kann, hat ein Recht auf diese Grundsicherungszahlung bei entsprechender Bedürftigkeit. Bitte senden Sie den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben an Ihren Jobcenter.

Bundesagentur für Arbeit - www.arbeitsagentur.de

Lohnsteuerklassen-Wechsel von Ehepartnern oder Lebenspartnern (nicht dauernd getrennt lebend)

Lebens oder Ehepartner, die ihren Wohnsitz im Land haben, nicht dauerhaft getrennt leben und beide Löhne erhalten, können anstelle der Steuerklassen-Kombination IV/IV auf gemeinsamen Antrag die Kombination III/V oder stattdessen die sogenannte Faktormethode (IV/IV mit Faktor) wählen.
Vollständig ausgefüllt senden an: Finanzamt Dresden-Süd oder Nord

ETL AG Steuerberatungsgesellschaft - www.lohnsteuer.de

Hilfreiche Links

Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht durch Einkommen, Arbeitslosengeld oder aus Ihrem Vermögen sichern können, können Sie Arbeitslosengeld II (Alg II) beantragen.

Die zumutbare Eigenbelastung ist eine große steuerliche Hürde. Nach dem Überschreiten dieser individuellen Grenze können Sie bestimmte Ausgaben absetzen. Welche das sind und wie Sie diese beeinflussen können erfahren Sie hier.

Informationen zu Arbeitslosengeld I und II und weitere finanzielle Hilfen.

Im Lebenslagen-Portal von Amt 24 des Landes Sachsen finden Sie viele Informationen zu finanziellen Hilfen für Familien.

Die Zeitschrift Fokus bietet hier detaillierte Informationen, welche Leistungen Sie und Ihre Familie vom Staat bekommen könnten.