Neue Finanzhilfen für Unternehmen
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Die Regierung hat mehr finanzielle Hilfen eingerichtet. Sie enthalten 3 wichtige Erweiterungen seit November 2020.
Es gibt extra Wirtschafts-Hilfen für Selbständige und Unternehmen. Die Bundes-Regierung unterstützt Firmen, Selbständige, Solo-Selbständige. Sie unterstützt auch Einrichtungen, die von der aktuellen Schließung betroffen sind.
- Einmalige Auszahlung
- Unternehmen bis 50 Mitarbeiter
- Unterstützung für junge Unternehmen mit Gründung nach November 2019
- Erstattungs-Betrag 75 Prozent von dem mittleren Umsatz pro Woche aus November 2019
- Größere Unternehmen je nach Ober-Grenzen der EU. EU bedeutet Europäische Union.
Die Hilfe ist für kleine und mittel-ständische Unternehmen und Solo-Selbständige. Es gibt auch Hilfe für die Betroffenen von Corona. Zum Beispiel alle, die ihr Geschäft nur geringer betreiben. Auch die, die es ganz eingestellt haben. Der Staat zahlt Zuschüsse als Überbrückungs-Hilfe II. Die Förderung ist verlängert von September bis Dezember 2020. Auch gibt es bessere Bedingungen. Es handelt sich um ein Zuschuss-Programm mit einer Gesamt-Laufzeit von 3 Monaten. Die maximale Förderung ist 150 Tausend Euro. Die digitale Antrag-Stellung erfolgt durch Steuer-Berater oder Wirtschafts-Prüfer.
Die KfW zahlt auch für kleine Unternehmen. KfW bedeutet Kredit-Anstalt für Wieder-Aufbau. Kleine Unternehmen haben weniger als 10 Beschäftigte. Der Staat stellt einen KfW-Schnellkredit bereit. Dieser gilt für kleine Unternehmen und Solo-Selbständige.
Fragen und Antworten
Für diesen Zeit-Raum gelten die neuen Maßnahmen.
Die neuen Maßnahmen gelten bundesweit ab 02.11.2020 . Sie gelten nur bis zum 30.11.2020 .
Diese Menschen können die zusätzlichen Wirtschafts-Hilfen in Anspruch nehmen.
Unternehmen und Betriebe, Selbständige und Solo-Selbständige, Vereine und Einrichtungen. Darunter fällt vor Allem die Kultur- und Veranstaltungs-Wirtschaft.
Hier kann man Anträge auf zusätzliche Wirtschafts-Hilfe stellen.
Derzeit läuft noch die Einrichtung für die Antrag-Stellung. Geplant ist, dass Sie die Anträge über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de stellen können. Weitere Informationen gibt es auf der Internet-Seite des Finanz-Ministeriums.
Checkliste
Dokumente
Übersicht von dem Bundes-finanz-ministerium für die zusätzliche Wirtschafts-Hilfe
Weiter gehende Informationen zu Bedingungen, Umfang und Antrag
Überbrückungs-Hilfen für kleine und mittel-ständische Unternehmen
Weiter gehende Informationen zu Bedingungen, Umfang und Antrag
Übersicht zu den neuen Hilfs-Maßnahmen vom Bund
Dokument zum neuen finanziellen Maßnahmen-Paket
www.bundesregierung.de
Hilfreiche Links
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Bundeseinheitliche Plattform
Platt-Form für den Antrag von zusätzlicher Wirtschafts-Hilfe
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Bundes-ministerium der Finanzen
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Überbrückungs-Hilfen für kleine und mittel-ständische Unternehmen
Weiter führende Informationen und Registrierung Antragsteller
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Bundes-ministerium für Wirtschaft und Energie - www.bmwi.de
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KfW-Homepage
Weiterführende Informationen zur Kreditvergabe und Beantragung