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Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Finanzhilfen für Privatpersonen

Es gibt im Moment viele Probleme. Die Finanzen sind oft eine große Belastung. Gehen Sie mit Ruhe und Bedacht die nächsten Schritte an. Sie bekommen Unterstützung. Einige Firmen und auch der Staat bieten schon Hilfen an.
Die meisten Vermieter bieten ihren Mietern jetzt Hilfe für die Miete an. Der Staat hat zugesagt, dass kein Mieter seine Wohnung durch Corona verliert. Beides hilft gegen den finanziellen Druck.

Der Staat mindert manchmal die Steuer oder erlässt Voraus-Zahlungen. Das macht er vor allem für Freiberufler und Unternehmer. Nur für Unternehmen und Selbst-Ständige ist die Steuer-Stundung kostenfrei.

Selbst-Ständige können eine Finanz-Hilfe beantragen. Das geht, wenn die Ausgaben von dem Betrieb zu hoch sind. Auch Sofort-Hilfen stehen ihnen jetzt zur Verfügung.

Möglich sind auch Bonus-Zahlungen die Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer zahlen. Das gilt für die Corona-Krise. Das Bundes-Finanz-Ministerium sieht vor dass Ihr Arbeitgeber Ihnen Geld steuerfrei auszahlen kann. Bis zu 1500 Euro Unterstützung ist steuerfrei. Auch Sach-Leistungen sind möglich. Das gilt von Anfang März bis Ende Juni 2021.

Ihr Arbeitgeber kann für eine kurzfristige Kinder-Betreuung die Kosten übernehmen. Das können bis zu 600 Euro im Jahr sein. Diese sind steuer- und sozial-versicherungs-frei. Das gilt auch, wenn die Betreuung zu Hause erfolgt.

Wenn Sie für Ihre Kinder zu Hause bleiben, gibt es Lohn-Ersatz. Diesen können Sie beantragen. Dafür hat man das Infektions-Schutz-Gesetz angepasst. Eltern erhalten eine Entschädigung von 67 Prozent von ihrem monatlichen Netto-Einkommen. Das können höchstens ungefähr Zweitausend Euro sein. Für die Dauer von bis zu 6 Wochen. Das Geld bekommen sie von Ihrem Arbeitgeber. Dieser stellt bei der zuständigen Landes-Behörde den Erstattungs-Antrag.

Familien mit kleinen Kindern können den Notfall-Kinderzuschlag in Anspruch nehmen. Er ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Die Bundes-Agentur für Arbeit gibt Ihnen Geld, das Sie weniger verdienen. Dafür gibt es das Kurzarbeiter-Geld. Kurzarbeiter-Geld muss der Arbeitgeber beantragen.
Menschen die jetzt ohne Arbeit oder Einkommen sind, bekommen Hilfe. Sie bekommen leichter die Grund-Sicherung als vorher. Manche dürfen Erspartes behalten. Das sind alle, die einen Antrag stellen. Der Antrag muss zwischen Anfang März und Ende Juni gestellt sein. Und es gilt nur, wenn sie kein Vermögen haben.

Außerdem erkennt der Staat die echten Kosten für Wohnung und Heizung an. Das gilt in den ersten 6 Monaten in denen die Leistung kommt.

Für Studierende entstehen in der Krise keine Nachteile. Alle die BAföG beziehen, bekommen es im Moment weiterhin. BAföG bedeutet Geld vom Staat für die Ausbildung. Man kann es beantragen wenn man studiert.

Fragen und Antworten

Wer mir Lohn zahlt bei Quarantäne.

Ihr Arbeitgeber zahlt bei Quarantäne Ihren Lohn 6 Wochen lang weiter.

Das Kurz-Arbeiter-Geld beträgt für Arbeitnehmer mit Kindern 67 Prozent vom Netto-Gehalt. Arbeitnehmer ohne Kinder erhalten 60 Prozent vom Netto-Gehalt.

Checkliste

Dokumente

Ein Schutz-Schild für Beschäftigte und Unternehmen

Die Maßnahmen, die helfen um die Auswirkungen von Corona aufzufangen.

Bundes-ministerium für Wirtschaft und Energie - www.bmwi.de

FAQ-Fragen Katalog zur Corona Krise

Ein Dokument mit den meist gestellten Fragen in Zeiten der Corona-Krise.

Bundes Steuerberater Kammer - www.bstbk.de

Hilfreiche Links

Übersicht über die Schutz-Maßnahmen vom Bundes-Finanz-Ministerium.

Allgemeine hilfreiche Informationen für zum Corona-Virus, unter anderem für Arbeitnehmer.

Seite über Maßnahmen von der Bundes-Regierung über Finanz-Hilfen für Arbeitnehmer.