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Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Rechte und Pflichten

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Per Gesetz tragen Ehepartner die Verantwortung füreinander. Sie sind füreinander unterhaltspflichtig, dem können sie durch Arbeit bzw. Vermögen und Haushaltsführung nachkommen. Die Entscheidung wie dieser Unterhalt entrichtet wird, erfolgt im Einvernehmen beider. Grundsätzlich ist es beiden Ehepartnern gestattet, zu arbeiten. Die Belange des Partners und der Familie sind allerdings zu berücksichtigen.In einer Lebensgemeinschaft ohne Trauschein haben Sie diese Pflichten nicht. Der Partner hat somit auch keine Pflichten Ihnen gegenüber und kann sich von heute auf Morgen ohne Absicherung aus dem gemeinsamen Leben verabschieden. Deshalb sollten Sie unbedingt gewisse Vorkehrungen zur Absicherung treffen.

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