Lebensgemeinschaften
In einer Lebensgemeinschaft ohne Trauschein muss besondere Vorsorge getroffen werden. Viele Rechte und Pflichten, welche für Ehepartner gelten, gelten für Unverheiratete nicht.So sollte man sich mögliche Konsequenzen bewusstmachen. Vor allem die nicht verheiratete Hausfrau geht ein hohes Risiko ein, wenn sie auf Beruf und Karriere verzichtet. Sie ist nach einer Trennung finanziell nicht abgesichert.
Unfall als Existenzbedrohung
Ist der Partner nicht mehr geschäftsfähig, bekommt die andere Person von Banken, Versicherungen und Ärzten nur bei entsprechenden Vollmachten Auskünfte. So empfiehlt sich eben solche vorher zu erstellen für den Fall der Fälle.
Erbfall
Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder Sie verfassen jeweils ein eigenes handschriftliches Einzeltestament, in denen Sie entsprechende Regelungen treffen – oder Sie lassen sich einen Erbvertrag notariell beurkunden, in dem Sie sich gegenseitig als Erben einsetzen.Eine Risikolebensversicherung mit dem Partner als Begünstigten ist von der Erbschaftssteuer ausgeschlossen.
Kinder
Bei gemeinsamen Kindern muss eine Vaterschaftsanerkennung erfolgen. Es ist sinnvoll, schon während der Schwangerschaft die Vaterschaft anzuerkennen. Der Vater wird dann nach der Geburt des Kindes automatisch in die Geburtsurkunde eingetragen.