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Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Auditive Behinderungen

5 % der Weltbevölkerung betrifft Schwerhörigkeit. Die Ursache der Hörbehinderung kann genetisch bedingt und angeboren sein. Gehörlosigkeit entsteht aber auch beispielsweise durch Komplikationen bei der Geburt, Unfälle oder Schicksalsschläge. Sie kann durch Krankheiten wie Mittelohrentzündung oder Hirnhautentzündungen, ebenso als Folge von Tinnitus oder Gehörsturz. Nachlassendes Hörvermögen ist zudem eine Alterserscheinung.

Die Folge von Hörschädigungen schlägt sich auch darin nieder, dass verbalen Kommunikation erschwert bis unmöglich ist. Wer von Geburt an gehörlos ist, ist oft taubstumm.Bei starkem bis vollständigem Gehörverlust ist die Hilfe eines Dolmetschers in Gebärdensprache möglich. Gebärdensprache ist eine alternative Sprache für Menschen mit einer schweren Hörbehinderung, um mit anderen Menschen zu kommunizieren. Die Kommunikation erfolgt dabei durch die Gestik im Gesicht, die Hände und den Körper. Die Gebärdensprache ist jedoch keine universelle Sprache, sondern hängt wie die gesprochene Sprache auch von jedem Land und sogar von verschiedenen Variationen ab.

Am Medien-Geschehen wie z. B. den Nachrichten können Gehörlose dank Gebärdensprachen-Übersetzung sowie textuellen Untertiteln teilhaben. Leider sind aber nur sehr wenige Filme mit Untertiteln verfügbar. Eine klare Verbesserung dessen auch für Gehörlosen wird durch die BITV (Barrierefreie Informationstechnologie Verordnung) angestrebt, die klare Vorgaben zur Umsetzung macht.

Fragen und Antworten

Wann ist eine Person mit einer Hörbehinderung leistungsberechtigt?

Menschen mit angeborener Taubheit oder bis zum 7. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit sind leistungsberechtigt. Nötig ist ein Behinderungsgrad von 100.

Dokumente

Erstantrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gewährung von Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz

Mit diesem Formular können Sie Geld, zum Ausgleich eines materiellen Mehraufwands, beantragen.

Amt24 – www.amt24.sachsen.de

Hilfreiche Links

Finanzielle Hilfe für gehörlose Menschen

Nachrichtenplattform für taube und schwerhörige Menschen

Die sächsische Polizei bietet für Menschen mit einer Hörbehinderung diesen besonderen Service an.