Start Schwangerschaft Rechte und Pflichten

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pregnant - PublicDomainPictures 17914, CC0 pixabay
Fragen und Antworten
Ein klares Ja! Arbeiten die für die Schwangere und das Baby als gesundheitliches Risiko eingestuft werden dürfen nicht mehr durchgeführt werden. Für diesen Fall stellt Ihr Arzt ein Beschäftigungsverbot bis zur Geburt Ihres Babys aus.
Nein. Wenn Sie aber alle Schutzrechte für sich beanspruchen wollen, müssen Sie es Ihrem Arbeitgeber auch mitteilen. Laut Mutterschutzgesetz ‚sollen‘ Sie Ihre Umstände mitteilen. Empfohlen wird die ersten kritischen 12 Wochen abzuwarten. Danach teilen Sie es Ihrem Arbeitgeber mit. So können Sie und auch Ihr Arbeitgeber sich auf die neue Situation gut einstellen.
Checkliste
Dokumente
Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz
Diese Broschüre ist vorrangig für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber geschrieben. Sie informiert ausführlich über Rechte und Pflichten und enthält im Anhang das Mutterschutzgesetz und die einschlägigen Regelungen aus dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V).
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Hilfreiche Links

Mutterschutz
Werdende und stillende Mütter genießen besonderen Schutz und Rücksichtnahme am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz. Am 1. Januar 2018 tritt ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft.
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