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Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Studium

Vor der beruflichen Karriere steht immer eine schulische oder berufliche Ausbildung, oft gefolgt von einem Studium. Studieren ist hierzulande in unterschiedlichen Fachrichtungen an Universitäten und Hochschulen möglich.

Viele dieser Ausbildungsstätten bieten eine ganze Reihe von Unterstützungsangeboten für Studierende mit Familie an z. B Beratungsangebote, Freistellungsangebote, Kinderbetreuung, Teilzeitstudium etc. Informieren Sie sich bei der Hochschule Ihrer Wahl über vorhandene Angebote.

Zur Ausübung vieler Berufe wie z. B. Arzt oder Anwalt ist hier ein abgeschlossenes Studium zwingend notwendig. Andere Studiengänge sind nicht zur Ausübung eines speziellen Berufes, sondern eher als Einstieg in eine bestimmte, gehobene Fachrichtung gedacht, wie z. B. Wirtschaft oder Naturwissenschaften.

In einem Studium besucht man unter anderem Vorlesungen, welche ergänzt werden durch Übungen, Praktika, Selbststudium und Seminare. Der Wissensstand wird in Teilabschnitten geprüft. Er kann schriftlich oder mündlich abgefragt werden. Normalerweise wird das Studium durch eine wissenschaftliche Examensarbeit abgeschlossen.

Um zu einem Studium zugelassen zu werden, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Im Allgemeinen ist eine Hochschulreife also Abitur erforderlich.
In Deutschland können auch Personen ohne einen dieser Schulabschlüsse studieren, wenn sie beruflich qualifiziert sind und über eine Mittlere Reife verfügen. Je nach Bildungseinrichtung und Studiengang können auch besondere Prüfungen für ein Studium erforderlich sein. Einige Studiengänge unterliegen einer Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus). Die Studienberatung der jeweiligen Hochschule berät Sie gern.

Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Studiengängen. Nutzen Sie die angebotenen Links von Familie und Beruf, um sich zu informieren. Sehr oft werden in einem Fach oder Fachbereich unterschiedliche Studiengänge angeboten, welche dann mit unterschiedlichen Abschlüssen, enden (z. B. Bachelor, Diplom, Akademiebrief, Staatsexamen, Magister, Master, Meisterschüler, Lizentiat, Promotion). Diese qualifizieren meist auch für unterschiedliche Berufe bzw. Berufswege.

Fragen und Antworten

Wie und bis wann muss ich mich bewerben?

Für zulassungsfreie und örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge gelten allgemein als einheitliche Bewerbungstermine der 15. Januar für das Sommersemester und der 15. Juli für das Wintersemester. Manche Studiengänge jedoch weichen von diesen Regelungen ab und haben ihre eigenen Fristen. Für Fächer wie Kunst, Musik und Gestaltung oder Sport gelten frühere Bewerbungstermine, da hier bei der Bewerbung spezielle Aufnahmeprüfungen ablegt werden müssen, um zugelassen zu werden. Informieren Sie sich also gut auf der jeweiligen Hochschulwebseite, wann die Fristen enden.
Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge, wie Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie benötigen eine Bewerbung über die Stiftung für Hochschulzulassung. Auch bei den Studiengängen mit Zulassungsbeschränkungen kann es passieren, dass Sie eine Aufnahmeprüfung absolvieren und/oder an einem Auswahlverfahren teilnehmen müssen. Auf www.hochschulkompass.de sind bei "Studium" unter "Bewerbung & Zulassung" alle wichtigen Informationen nachzulesen. Dort finden Sie einen Überblick über die Fristen und Termine.

  • Mehrbedarf für Schwangere nach (§ 21 Abs. 2 SGB II)Der Antrag ist beim zuständigen Jobcenter ab der 13. Schwangerschaftswoche zu stellen. Sie müssen einen kompletten ALG II-Antrag auszufüllen. Wenn Sie nicht beurlaubt sind und regulär weiterstudieren, sollten Sie ein gesondertes Schreiben beifügen, in dem ausschließlich der Mehrbedarf beantragt wird.Es können zusätzlich auch einmalige Leistungen beantragt werden für z. B. Umstandskleidung, Babyausstattung, Kinderwagen und weitere nach (§ 24 Abs. 3 SGB II) Dieser Antrag ist ab dem 6. Schwangerschaftsmonat beim zuständigen Jobcenter einzureichen.
  • Alleinerziehenden-Mehrbedarf nach (§ 21 Abs. 3 SGB II)Mit einem Kind unter sieben oder 2 Kindern unter 16 Jahren können Sie als Alleinerziehender einen zusätzlichen Mehrbedarf anmelden.
  • Bundesstiftung Mutter und KindFinanzielle Hilfe wird in besonderen Härtefällen von der Bundesstiftung Mutter und Kind gewährt. Die finanzielle Notlage der werdenden Mutter bestimmt hier Dauer und Höhe der Unterstützung.
  • BAföG Freibeträge mit KindMan darf als Elternteil pro Kind mehr anrechnungsfrei dazuverdienen. Erkundigen Sie sich hierzu bei dem zuständigen Studentenwerk.
  • Sonderregelungen beim BAföG mit KindFür jedes Kind unter 10 Jahren ob leiblich oder adoptiert bekommt man zusätzlich zum normalen BAföG einen Kinderbetreuungszuschlag.Mit einem Kind können Sie BAföG über die Regelstudienzeit hinaus beziehen ohne die BAföG Schulden damit zu erhöhen. Das gilt sowohl für Väter als auch für Mütter.

Checkliste

Dokumente

Antrag BAföG für Studierende an Hochschulen und Fachhochschulen

Wer sein Studium nicht selbst finanzieren kann und die Möglichkeiten der Unterstützung durch die Eltern auch nicht reicht, kann BAföG beantragen.
Antrag ist zu senden an: Studentenwerk

Freistaat Sachsen - www.amt24.sachsen.de

Digitale Hochschulbildung in Sachsen - sachsen.de

Die Digitalisierung des Studiums und ihre Vorteile + Angebote in Sachsen

Hilfreiche Links

Finanzielle Tipps zum Studieren mit Kind

Wissenswertes zum Studium in Sachsen

Allgemeine und örtliche Informationen zum Studium im Land Sachsen

Verzeichnis aller möglichen Studiengänge und Orte in Deutschland