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Das Video zum Text - Meldungen an Behörden
Fragen und Antworten
Sie müssen unverzüglich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft durch die werdende Mutter die Schwangerschaftsmitteilung an die zuständige Stelle der Landesdirektion Sachsen senden nach § 5 des Mutterschutz-Gesetzes (MuSchG).
Folgende Angaben sollten enthalten sein:
- Name, Anschrift und Geburtsdatum der werdenden Mutter
- voraussichtlicher Tag der Entbindung
- Auskunft über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, die Lage sowie zeitliche Dauer der Ruhepausen
- Angaben zur Tätigkeit und Art der EntlohnungDiese Mitteilung kann formlos oder auf einem Vordruck vom Arbeitgeber erfolgen.
Checkliste
Dokumente
Merkblatt Alleinerziehende – Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Weitreichende Informationen für den Fall von alleinerziehenden Eltern
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Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Merkblatt Kindergeld – Bundeszentralamt für Steuern
Merkblatt zu allen steuerlichen Aspekten des Kindergeldes für Arbeitgeben
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Bundeszentralamt für Steuern
Chancen für Betriebe durch ElterngeldPlus – DIHK
Vorteile und Möglichkeiten für Unternehmen, die Mitarbeitern das erweiterte Elterngeld anbieten
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DIHK
Zusammenarbeit mit Kommunen – Bertelsmann-Stiftung
Handlungshilfen und Leitfaden zur Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden
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Bertelsmann Stiftung
Hilfreiche Links

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