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Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Vereinbarkeit mit Familie

Eine Ausgewogenheit zwischen Familien- und Arbeitszeit ist für zahlreiche Arbeitnehmer ein wichtiges Thema. Als Arbeitnehmer bewegen Sie sich in dem Spannungsfeld Beruf, Kinder, Partner, Eltern und Geschwister. Es gibt feste familiäre Verpflichtungen, die eine alltägliche Koordination erfordern und damit verbunden eine Belastung darstellen können. Zudem kann es unvorhergesehene Situationen geben, die sich nicht vorher einplanen lassen. Dazu gehören zum Beispiel Unfälle, eine Notsituation der Eltern oder kranke Kinder.

Insbesondere für Notsituationen ist Unterstützung wichtig. Der Arbeitnehmer möchte in seinem Beruf gute Leistung erbringen und dennoch sein Privatleben nicht zu kurz kommen lassen. Hier bieten sich zur Überbrückung flexible Arbeitszeiten und Homeoffice an. Oftmals lässt sich zusammen mit dem Arbeitgeber eine für beide Seiten gute, individuelle Lösung finden.

Bei kurz- oder längerfristigen Abwesenheiten aufgrund von Notsituationen bieten sich verschiedene Lösungen in Form von Arbeitszeitkonten, Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz an. Wir stellen diese Möglichkeiten vor.

Fragen und Antworten

Was gibt es für Möglichkeiten, wie ich meine Arbeitszeit besser einteilen kann, besonders bei einem familiären Notfall?

Jenseits der gesetzlichen Verfügungen gibt es individuelle Lösungen, welche Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen können und wo er sie unterstützen kann.
Hier ein paar aufgezählt:

  • Homeoffice: Das Arbeiten in den eigenen vier Wänden vereinfacht die Zeit-Situation.
  • Komprimierte Arbeitszeit: Der Vollzeitbeschäftigung wird an vier statt fünf Arbeitstagen nachgegangen. Dieses Modell kann u. U. allerdings zu Überarbeitung führen.
  • Rahmenzeit: Es gibt einen vorgegebenen Rahmen. Innerhalb dieses Rahmens haben Sie die Möglichkeit der flexiblen Gestaltung Ihrer Arbeitszeit. Das Resultat sind Freiräume für Arztbesuche, Behördengänge und andere Anforderungen.
  • Arbeitszeit-Konten: Der Mitarbeiter kann flexibel mit seinem Zeit-Konto agieren, um seine Zeit für die Familie besser einteilen zu können.
  • Kurzfristig gewährte Freistellungen: Das Pflegezeitgesetz gewährt schon eine Unterbrechung der Arbeitszeit von bis zu zehn Tagen bei einem akuten Pflegefall. Als Lohnersatz erhält der Beschäftigte in dieser Zeit das so genannte Pflegeunterstützungsgeld. Manche Unternehmen weiten das auf 20 Tage aus. Der Mitarbeiter verpflichtet sich jedoch im Gegenzug zu einem Ausgleich durch Überstunden oder ggf. Rückzahlung des 13. Monatsgehaltes.

Pflegezeit ist ein Freistellungsanspruch von bis zu sechs Monaten ohne Lohnersatzleistung. Der Anspruch kann geltend gemacht werden, wenn ein naher Angehöriger mit (voraussichtlich) mindestens Pflegestufe 1 häuslich gepflegt werden soll. Die Ankündigungsfrist für eine Inanspruchnahme beträgt zehn Arbeitstage. Auf Antrag vergibt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen an die pflegende Person. Dieser Rechtsanspruch für die Freistellung gilt nur für Beschäftigte in einem Betrieb mit mehr als 15 Mitarbeitern (also ab 16 Mitarbeitern). Ein Betrieb mit 15 oder unter 15 Mitarbeitern kann die Regelung freiwillig anbieten.

Die Familienpflegezeit ist auch ein Freistellungsanspruch. Es muss jedoch mindestens 15 Stunden wöchentlich (oder im wöchentlichen Jahresdurchschnitt) gearbeitet werden. Die maximale Anspruchsdauer ist zwei Jahre. Eine Familienpflegezeit wird möglich in einem Betrieb ab 26 Beschäftigten. Auch hier kann wie bei der Pflegezeit ein zinsloses Darlehen beim BAFzA beantragt werden. Die Ankündigungsfrist beträgt acht Wochen vor Inanspruchnahme. Eine schriftliche Vereinbarung über die Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit und die Dauer, ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schließen. Ein Betrieb mit 25 oder weniger als 25 Mitarbeitern kann die Regelung freiwillig anbieten.

Checkliste

Dokumente

Förderung für Familienerholung beantragen

Einkommensschwachen Familien soll mit dieser staatlichen Förderung unter bestimmten Voraussetzungen ein Erholungsaufenthalt ermöglicht werden. Die Gesundheit aller Familienmitglieder wird durch einen gemeinsamen Familienurlaub gestärkt und fördert die Familiengemeinschaft.
Senden an: Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV)

Amt 24 vom Bundesland Sachsen - amt24.sachsen.de

Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf – Online-Broschüre

Pflegezeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz, Pflegeunterstützungsgeld, zinsloses Darlehen, Ankündigungsfristen und Voraussetzungen der Inanspruchnahme werden hier ausführlich erläutert.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - www.bmfsfj.de

Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen

Eltern mit drei Kindern oder Alleinerziehende mit zwei Kindern können den Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen. Der Familienpass ist vom Einkommen unabhängig und erlaubt den kostenlosen Zutritt zu staatlichen Einrichtungen wie Sammlungen, Museen, Burgen und Schlösser.
Senden an: Stadt Dresden, Abt. Bürgerservice

Amt 24 vom Bundesland Sachsen - amt24.sachsen.de

Hilfreiche Links

Die Stadt Berlin gibt hier ausführliche Information über die Rechten von Arbeitnehmern in Bezug auf Überstunden.

Die Plattform Karrierebibel informiert hier ausführlich darüber, wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf klappen kann