Start Corona-Hilfe Hygieneregeln für Sachsen

©
corona 4881364 - CC0 Pixabay
Fragen und Antworten
Es sollte bei jedem Kontakt, bei dem der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, eine Maske getragen werden. Vorgeschrieben ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere beim Einkaufen, bei der Benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln und in Gesundheitseinrichtungen
Die Pflicht besteht ab dem sechsten Lebensjahr auch für Kinder. Auf Spielplätzen erst ab dem zehnten Lebensjahr.
Ja, dieser Abstand gilt weiterhin, sowie alle weiteren Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Corona.
Checkliste
Dokumente
Informationen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Informationen zum Tragen einer Maske und welche Ausnahmen es gibt
Dokument öffnen
Land Sachsen - www.sachsen.de
FAQ zur Corona-Schutz-Verordnung
Hier finden Sie die wichtigsten FAQs zu der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung des Landes Sachsen
Dokument öffnen
Land Sachsen - www.sachsen.de
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums
Hier finden Sie die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung des Landes Sachsen
Dokument öffnen
Land Sachsen - www.sachsen.de
Hilfreiche Links
🖾
Hygienregeln für Kinder einfach erklärt
Eine praktische Erklärung für Eltern und Kinder zum Einhalten und Umsetzen der Hygieneregeln
Zur Webseite
🖾
Informationen rund um das Coronavirus
Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Zur Webseite

Hauptseite des Freistaates Sachen zum Coronavirus
Zur Webseite
Anzeige