Start Corona-Hilfe Neue Finanzhilfen für Unternehmen

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corona 4881364 - CC0 Pixabay
Fragen und Antworten
Die neuen Maßnahmen gelten bundesweit ab 2. November und sind bis zum 30. November befristet.
Unternehmen und Betriebe, Selbständige und Soloselbständige, Vereine und Einrichtungen. Darunter fällt insbesondere die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft.
Derzeit läuft noch die Einrichtung für die Antragstellung. Geplant ist, dass die Anträge über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden können. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Finanzministeriums.
Checkliste
Dokumente
Übersicht des Bundes zu den neuen Hilfsmaßnahmen
Dokument zum neuen finanziellen Maßnahmenpaket
Dokument öffnen
www.bundesregierung.de
Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
Weitergehende Informationen zu Voraussetzungen, Umfang und Antrag
Dokument öffnen
Übersicht des Bundesfinanzministeriums zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe
Weitergehende Informationen zu Voraussetzungen, Umfang und Antrag
Dokument öffnen
Hilfreiche Links
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Zur Webseite
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Anträge Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
Weiterführende Informationen und Registrierung Antragsteller
Zur Webseite
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🖾
Bundesministerium der Finanzen
Zur Webseite
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Bundeseinheitliche Plattform
Plattform zur Beantragung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe.
Zur Webseite
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