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Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Für Arbeitgeber

In der heutigen Arbeitswelt sowie in Zeiten des Fachkräftemangels ist es wichtig, den Unternehmenswert Mensch zu erkennen. Dazu gehört auch, dass Sie als Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen in potenzielle Bewerberkreise aufnehmen. Auch Menschen mit schwerer Behinderung sind oft gut ausgebildet. Besonders haben sie aber Stärken ausgeprägt, die die Schwächen etwas ausgleichen. Auf diese Stärken sollten sie setzen.

Lösungen, wie die Arbeit im Unternehmen mit einem behinderten Menschen neu arrangiert werden kann, lassen sich in den meisten Fällen schnell finden. Dabei bieten unter anderem Jobcenter oder auch Integrationsamt Beratung und Unterstützung für Arbeitgeber, auch im Hinblick auf Fördermöglichkeiten an. Veränderungen im Hinblick auf die Barrierefreiheit in Ihrem Unternehmen können angestoßen werden.

Für die Beratung rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und auch für die Personalvermittlung stehen Ihnen Spezialisten zum Thema Inklusion zur Verfügung. Zudem gibt es zahlreiche Unterstützung in Form von Verbänden, Vereinen und Beratungsstellen. Denken Sie als Arbeitgeber nicht nur an die gesetzlichen Verpflichtungen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Sehen Sie die damit einhergehenden Chancen!

Fragen und Antworten

Haben Schwerbehinderte Anspruch auf mehr Urlaub?

  • Haben Schwerbehinderte Anspruch auf mehr Urlaub?Schwerbehinderte haben einen Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage bzw. Erholungstage pro Jahr. Das gilt natürlich nur wenn der Arbeitgeber von der Behinderung weiß. Dabei wird eine 5-Tage-Woche zugrunde gelegt.

Ein Arbeitgeber muss sich die Zustimmung des Integrationsamtes (früher: Hauptfürsorgestelle) holen bevor er einen Behinderten entlassen darf. Das Amt kann zum Beispiel eine behindertengerechte Anpassung des Arbeitsplatzes oder eine Arbeitsassistenz ganz oder teilweise finanzieren. So kann eine Kündigung abgewendet werden. Das Amt kann zum Beispiel für eine Hebehilfe aufkommen, wenn ein Diabetiker keine schweren Gewichte mehr heben kann.

Für öffentlich-rechtliche und private Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, gilt Folgendes: Auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze müssen sie schwerbehinderte Menschen beschäftigen (§71 Abs. 1 SGB IX).

Es wäre diskriminierend, einen Bewerber um eine Stelle, nach einer Behinderung zu fragen. Außerdem soll das Verbot der Frage Benachteiligungen vorbeugen. Wenn ein Mensch mit einer Behinderung deshalb aber die Arbeit nicht ausführen kann, dann liegt quasi eine Täuschung vor beim Zustandekommen eines Arbeitsvertrages. Da aber einem anerkannt behinderten Menschen besonderer Schutz z. B. bei Kündigungen zu steht, darf nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit die Frage nach einer Schwerbehinderung gestellt werden.

Nur Schwerbehinderte können noch vor dem 63. Geburtstag in Rente gehen. Wer 1953 geboren wurde, kann die „Schwerbehinderten-Rente“ bereits mit 60 Jahren und sieben Monaten erhalten – muss allerdings Rentenabschläge in Höhe von 10,8 Prozent in Kauf nehmen. Mit 63 Jahren und sieben Monaten gibt es die Rente dann ohne Abschläge.

Der Betroffene muss den Arbeitgeber nicht über seine Schwerbehinderung informieren. Kommt es jedoch zur Kündigung muss er das innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens nachholen. Sonst entfällt der besondere Schutz.
Wichtig ist jedoch: Das nach der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der Arbeitgeber zwar beim Bewerbungsgespräch nicht nach einer Schwerbehinderung fragen darf. Aber wenn das Beschäftigungsverhältnis sechs Monate besteht darf er fragen. Wenn Sie dann nicht korrekt antworten, können Sie sich später nicht mehr auf den besonderen Kündigungsschutz berufen.

Checkliste

Dokumente

Schwerbehinderte Menschen im Betrieb – Broschüre

Informationen für Arbeitgeber die schwerbehinderte Menschen ausbilden, einstellen und beschäftigen möchten.

Bundesagentur für Arbeit - www.arbeitsagentur.de

Antrag auf Erstattung der Beitragsaufwendungen für behinderte Menschen

Formular für Menschen mit Behinderungen zur Erstattung der Beiträge für die Sozialversicherung

Bundesagentur für Arbeit - www.arbeitsagentur.de

Hilfreiche Links

Sie möchten die Stärken und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen nutzen, um Ihr Unternehmen voranzubringen? Wir bieten Ihnen individuelle Unterstützung.

Finden Sie hier den für sie zuständigen Integrationsfachdienst für individuelle Unterstützung, Begleitung und Betreuung schwerbehinderter Menschen und ihrer Arbeitgeber im Arbeitsleben.

Beratung zu allen Themen rund um Inklusion in Ihrem Unternehmen.