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Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Für Arbeit-Geber

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Liebe und Beziehungen kommen oft auch am Arbeitsplatz zustande. Dies kann in einer Firma problematisch sein, allerdings kann durch gemeinsame Gespräche eine für beide Seiten gute und akzeptable Lösung gefunden werden. Ein Verbot von Liebe ist rechtlich nicht gestattet. Bleiben Sie im Dialog und nutzen Sie die Chance, mit einem Paar ein gutes Team innerhalb Ihres Unternehmens zu haben.

Heiraten ist ein besonderer Schritt im Leben eines jeden Menschen. Viele Arbeitgeber orientieren sich am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes und gewähren Sonderurlaub. In §616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind keine eindeutigen Gründe für Sonderurlaub genannt. Dennoch kann es als Grundlage für eine gute Unternehmenskultur sinnvoll sein, als Arbeitgeber Sonderurlaub zu gewähren – sofern dies nicht bereits im Arbeitsvertrag geregelt ist.

Eine Trennung hingegen ist ein schwieriger Prozess für alle Beteiligten. Sichern Sie Ihrem Mitarbeiter bei Kenntnis Unterstützung zu, z.B. durch finanzielle Hilfen.

Fragen und Antworten