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Über Haushaltshilfe vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales

Logo von Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Wenn Sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung den Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können und diese Arbeit auch von keinem anderen Familienangehörigen übernommen werden kann, können Sie Unterstützung durch eine Haushaltshilfe beantragen.

(Informationen mit freundlicher Erlaubnis vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz)