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Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Steuerliche Maßnahmen

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corona 4881364 - CC0 Pixabay

Steuerliche Hilfsmaßnahmen
Der Bund hat ein Corona-Schutzschild beschlossen. Darunter fallen auch steuerliche Hilfen für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler in der Corona-Pandemie, um ihre Liquidität zu verbessern. Die Maßnahmen gelten bis Ende 2020.

  • Finanzbehörden gewähren zinslose Stundungen von Steuerschulden
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen / Vollstreckungsaufschub
  • Steuervorauszahlungen können angepasst werden
  • Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen (Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse)

Bei der Gewährung von Stundungen fallen in der Regel keine Stundungszinsen an. Allerdings können Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer nicht gestundet werden. Vom Finanzamt sollten Vollstreckungsmaßnahmen unterbleiben.

Fragen und Antworten

Wie und wo stelle ich einen Antrag auf Steuererleichterungen?

Anträge für Steuerstundungen sollten schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Mittlerweile haben die meisten Landefinanzbehörden ein Online-Formular zur Verfügung gestellt. Hat man einen Steuerberater, kann dieser in Absprache den Antrag stellen.

Checkliste

Dokumente

Antrag Steuererleichterungen

Die sächsische Landesfinanzbehörde hat einen Vordruck zur Verfügung gestellt

Land Sachsen - www.coronavirus.sachsen.de

Hilfreiche Links

Weitergehende Informationen mit wichtigen Fragen und Antworten des Bundes

Fragen und Antworten zum Thema Steuern und Finanzen in der Corona-Pandemie

Informationen des Bundes zu den beschlossenen Hilfsmaßnahmen