Gehe zu den Inhalten

Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Pflege zu Hause

Ein geliebter Mensch wird plötzlich oder bedingt durch sein Alter pflegebedürftig. In dieser Kategorie klären wir Sie über Möglichkeiten und Hilfen auf, die es für Pflege zu Hause gibt. Laut Statistik pflegen rund 15 bis 20 % der Arbeitnehmer einen Angehörigen oder sind durch ein pflegebedürftiges Familienmitglied betroffen. Unter anderem bietet die Pflegeversicherung diese verschiedenen Hilfen und Leistungen an:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistung
  • Entlastungsbetrag
  • Pflegehilfsmittel
  • Zuschüsse für Wohnungsumbauten
  • VerhinderungspflegeUm Leistungen zu erhalten, müssen auch hier die Pflegebedürftigkeit der zu pflegenden Person festgestellt werden und der Pflegegrad ermittelt werden durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen unabhängigen Gutachter.

Pflege- und Krankenkassen bieten außerdem kostenlose Hilfe zur Selbsthilfe in Form von Pflegekursen und Beratung an.

Laut Gesetz hat häusliche Pflege Vorrang vor einer Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung.

Die Pflege zu Hause lässt sich in folgende Kategorien unterteilen:

  • Ambulante Pflegedienste
  • Pflegekräfte und Haushaltshilfen
  • Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege
  • Außerklinische Intensivpflege für Schwerstkranke und Reha

Die Tages- und Nachtpflege wird von ambulanten Pflegediensten und Pflegeheimen durchgeführt. Diese Betreuung ist täglich oder an einzelnen Tagen in einer ambulanten Betreuung möglich.

Die Kurzzeitpflege (Pflegegrade 2 bis 5) wird häufig nach einem Aufenthalt im Krankenhaus genutzt. Aber auch bei einer erforderlichen intensiven Pflege für eine gewisse Krisen-Zeit ist die Kurzzeitpflege eine Möglichkeit.

Die Verhinderungspflege kann von Pflegenden bei einem eigenen Krankenhausaufenthalt oder Urlaub genutzt werden. Zahlreiche Institutionen bieten für die Entlastung von Pflegenden zahlreiche Unterstützungen an. Diese erfolgt in Form von Beratungsgesprächen, Seminaren und Informationen zum Erhalt der eigenen Gesundheit. Zudem sind die Pflegekassen verpflichtet, Pflegeberatung und Schulungskurse anzubieten.

Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, sich von der Arbeit freistellen zu lassen. Dafür melden Sie Pflegezeit oder Familienpflegezeit bei Ihrem Arbeitgeber an. Dazu erhalten Sie hier weiterführende Informationen und ein unterstützendes Formular.

Fragen und Antworten

Was ist Pflegezeit?

Pflegezeit ist ein Freistellungsanspruch von bis zu sechs Monaten ohne Lohnersatzleistung. Der Anspruch kann geltend gemacht werden, wenn ein naher Angehöriger mit (voraussichtlich) mindestens Pflegestufe 1 häuslich gepflegt werden soll. Die Ankündigungsfrist für eine Inanspruchnahme beträgt zehn Arbeitstage. Auf Antrag vergibt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen an die pflegende Person. Dieser Rechtsanspruch für die Freistellung gilt nur für Beschäftigte in einem Betrieb mit mehr als 15 Mitarbeitern (also ab 16 Mitarbeitern). Ein Betrieb mit 15 oder unter 15 Mitarbeitern kann die Regelung freiwillig anbieten.

Die Familienpflegezeit ist auch ein Freistellungsanspruch. Es muss jedoch mindestens 15 Stunden wöchentlich (oder im wöchentlichen Jahresdurchschnitt) gearbeitet werden. Die maximale Anspruchsdauer ist zwei Jahre. Eine Familienpflegezeit wird möglich in einem Betrieb ab 26 Beschäftigten. Auch hier kann wie bei der Pflegezeit ein zinsloses Darlehen beim BAFzA beantragt werden. Die Ankündigungsfrist beträgt acht Wochen vor Inanspruchnahme. Eine schriftliche Vereinbarung über die Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit und die Dauer, ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schließen. Ein Betrieb mit 25 oder weniger als 25 Mitarbeitern kann die Regelung freiwillig anbieten.

Wurde bei der Pflegekasse ein Antrag gestellt, kommt ein Gutachter vom medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder ein anderer unabhängiger Gutachter zu einem Hausbesuch. Vor Ort macht dieser sich ein Bild von den Fähigkeiten der betroffenen Person. Anschließend erfolgt eine Einstufung des Pflegegrades.

Der Ambulante Kinder und Jugendhospizdient Dresden begleitet und unterstützt Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzender Erkrankung und ihre Eltern und Geschwister. Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen stehen langfristig, häufig über Jahre, den betroffenen Familie in ihrem häuslichen Umfeld zur Seite. Sie hören zu, gehen mit den Kindern spazieren, spielen und schaffen so den Eltern Freiräume.
Beratung und Begleitung sind für die betroffenen Familien kostenlos. Wir sind in Dresden und bis zu 50 Kilometer im Umland tätig.

Ein behindertengerechter Umbau der Wohnung oder des Hauses kann teuer sein. Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss von bis zu 4.000 € je Maßnahme für eine Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.

Checkliste

Dokumente

Kurz gefasst: der MDK

Aufgabenbereiche und Auftrag des MDK kurz für Sie zusammengefasst.

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung im Freistaat Sachsen e. V. (MDK Sachsen) - www.mdk-sachsen.de

Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Broschüre)

Sie erhalten hier eine sehr detaillierte Broschüre über die bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Von Hinweisen zu Pflege-Unterstützungsgeld und finanzieller Förderung über Freistellungen und Kündigungsschutz bis zur sozialen Absicherung der Pflegeperson erfahren Sie alles Wissenswerte.

Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - www.bmfsfj.de

Beratungsformular für Ihre Krankenkasse

Dieses Formular erleichtert es Ihnen, mit der Krankenkasse des Pflegebedürftigen in Kontakt zu treten. Innerhalb von 48 Stunden sollte sich die Krankenkasse bei Ihnen melden.

Freistaat Sachsen - www.pflegenetz.sachsen.de

Infoblatt für Arbeitgeber zum Pflege-Unterstützungsgeld

Einer Ihrer Arbeitnehmer hat eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen der Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen beantragt? Hier finden Sie alle Informationen.

Techniker Krankenkasse – www.tk.de

Hilfreiche Links

Das Bundesgesundheitsministerium bietet auf dieser Seite wertvolle Informationen über finanzielle Leistungen bei der Pflege von Angehörigen zu Hause.

Das Bundes-Gesundheitsministerium informiert auf dieser Webseite, welche Unterstützung Sie für Umbauten und Anpassung der Wohnung zum Zwecke der Pflege zu Hause erhalten können.

Viele Leistungen der Krankenkasse hängen von MDK-Begutachtungen ab. Ob arbeitsunfähig, pflegebedürftig oder bei einem vermuteten Behandlungsfehler, hier erhalten Sie wichtige Informationen zu verschiedenen MDK-Begutachtungen.

  • Anbieter und Zielgruppe
  • Rechtliche Grundlage
  • Kursinhalte
  • Checklisten

Der Senioren-Ratgeber ist ein Magazin der Apotheken-Umschau. In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie wissen sollten, rund um die Pflege zu Hause.

Das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet auf dieser Seite eine Musterformular-Sammlung für jeden Fall der Pflege.

Finden Sie in Ihrer Nähe persönliche Beratung, Beratungstelefone und Online-Beratung.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales liefert hier viele wertvolle Informationen, wie Sie Pflege, Familie und Beruf vereinbaren können und welche Unterstützung Sie dabei erhalten.