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Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Kita und Krippe

Kinder-Betreuung bis zum Alter von 3 Jahren findet in der Krippe statt. Für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren gibt es Kinder-Tages-Einrichtungen. Sogenannte Kitas oder Kinder-Gärten. Es soll für jedes Kind einen Krippen- oder Kindergarten-Platz geben. Abhängig von der Bedingung das es das 1. Lebens-Jahr vollendet hat. Es gibt für Kinder einen zwingenden Rechts-Anspruch auf einen Betreuungs-Platz. Diesen Anspruch haben sie ab der Vollendung des ersten Lebens-Jahr. Das gilt seit dem 1. August 2013. Paragraph 24 des Sozial-Gesetz-Buch 8. Kümmern Sie sich trotzdem frühzeitig um einen Betreuungs-Platz.

Es gibt viele verschiedene Arten von Kindertages-Betreuungs-Einrichtungen. Durch das Land, die Kirche oder manchmal von Ihrem Arbeitgeber.
Die Betreuungs-Einrichtungen unterscheiden sich zum Beispiel durch:

  • Die Angebote
  • Die Art wie man die Kinder erzieht
  • Die Kosten Sie selbst wissen was zu Ihnen und Ihrem Kind passt. Suchen Sie ein Betreuungs-Platz in der Nähe von ihrem zu Hause. Oder sogar nahe zu Ihrem Arbeitsplatz.

Fragen und Antworten

Ab wann muss das Kind zu Hause bleiben, wenn es krank ist?

  • Bei ansteckenden Krankheiten dürfen Kinder auf keinen Fall in den Kindergarten.
  • Ansonsten liegt die Entscheidung bei den Eltern.
  • Bei Erkrankung des Personals schließt die Einrichtung, wenn die Kinderbetreuung und die Einhaltung des gesetzlichen Betreuungspersonalschlüssels nicht mehr sichergestellt bzw. eingehalten werden kann.

Im Idealfall sollte das Kind bei Fremdbetreuung mindestens ein Jahr alt sein. Doch wann der richtige Zeitpunkt ist, lässt sich nicht nur am Alter festmachen. Das Wichtigste ist, dass das Kind beim Eintritt gesund ist und sich sicher fühlen kann.

Checkliste

Dokumente

Kindertagespflege (Kinder bis 3 Jahre), Anmeldung für einen Betreuungsplatz

Alternativ zum Krippenplatz bieten viele Gemeinden Betreuung durch eine Tagesmutter (selten auch Tagesvater) an. Anmeldung bei der Stadt Dresden (Landeshauptstadt).

Freistaat Sachsen - www.amt24.sachsen.de

Kinderkrippe (Kinder bis drei Jahre), Anmeldung in einer Einrichtung in kommunaler Trägerschaft

Schauen Sie nach einer Einrichtung in der Nähe Ihrer Arbeit oder Wohnung. Eine Liste der Einrichtungen erhalten Sie kostenfrei bei der Stadtverwaltung.

Freistaat Sachsen - www.amt24.sachsen.de

Hilfreiche Links

Der Kita-Bildungsserver bietet ein umfangreiches Angebot für Eltern und Erzieher. Neben umfangreichen Adressen finden Sie hier auch einen Stellenmarkt und eine große Themenvielfalt.

Für die Kindertagesbetreuung in Ergänzung zur elterlichen Erziehung gibt es ein umfassendes Angebot zu Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen. Dazu finden Sie hier weitere Informationen.

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