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Erklärung zur Barrierefreiheit

Testament

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mourning - grealt, CC0

Wer etwas vererben möchte, kann dazu ein handschriftliches Testament verfassen. In der Überschrift sollten die Worte "Testament" oder "Mein letzter Wille" stehen. Das gesamte Testament muss mit der Hand geschrieben und persönlich mit Vor- und Nachnamen unterschrieben werden - ein Computerausdruck genügt nicht. Auf jeder Seite sollte das Testament mit Ort- und Datumsangabe unterschrieben werden. Ein jüngeres Testament hebt ein älteres auf, falls mehrere vorhanden sind.

Mit einem Testament werden die Erbfolge, das Vermachen von besonderen Gegenständen oder auch das Eintreten einer bestimmten Person anstelle des Erben - falls dieser bereits verstorben ist - bestimmt. Der wichtigste Teil des Testaments ist die Festlegung der Erben durch den Verfasser. Ehepartner, Kinder oder auch jede andere Person können als Erben eingesetzt werden. Dabei müssen die Formulierungen eindeutig sein.

Fragen und Antworten

Wo sollte das Testament hinterlegt werden?

Ein Testament kann zu Hause aufbewahrt werden. Sicherer ist es, ein Testament beim Nachlassgericht zu hinterlegen. Dadurch kann dieses im Todesfall umgehend eröffnet werden.

Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser die Erfüllung von Aufgaben und Vermächtnissen über seinen Tod hinaus sicherstellen. Sind mehrere Erben vorhanden, kann ein Testamentsvollstrecker den Nachlass verwalten.

Gemäß §2303 BGB können nahe Angehörige des Erblassers trotz Enterbung einen finanziellen Ausgleich verlangen.

Checkliste

Dokumente

Informationen und Erläuterungen zum Erbrecht

Alles Wissenswertes zum Thema Erben und Vererben in einer Online-Broschüre zusammengestellt.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – www.bmjv.de

Adressen