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Familie und Beruf

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Im Fall von Krankheit

Wenn Sie so krank werden, dass Sie Ihrer Arbeit nicht nachkommen können, ist ein Besuch beim Arzt unumgänglich. Bei Ihrem Arzt erhalten Sie die sogenannte Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber innerhalb von drei Werktagen schriftlich zukommen lassen. Sie sind jedoch verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitzuteilen und die voraussichtliche Dauer, das heißt möglichst vor Arbeitsbeginn. Erfolgt die Krankmeldung nicht so schnell wie möglich, riskieren Sie eine Abmahnung.

Grundsätzlich haben Sie während einer Krankheit Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bis zu einer Dauer von sechs Wochen. Im Anschluss daran übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse eine reduzierte Lohnfortzahlung.

Auch für den Fall eines erkrankten Kindes gibt es Regelungen. Wenn Ihr Kind beispielsweise so krank ist, dass es zuhause bleiben muss, haben Sie einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Auch hier ist ein entsprechendes Schreiben des behandelnden Arztes nötig. Jeder Elternteil darf sich für die Betreuung seines kranken Kindes zehn Tage im Jahr frei nehmen. Bei mehr als zwei Kindern, sind es maximal 25 Tage. Für Alleinerziehende besteht Anspruch auf doppelt so viele Tage.

Erkundigen Sie sich am besten bereits vor einem Krankheitsfall bei Ihren Kollegen oder Vorgesetzten, wie in einem solchen Fall im Unternehmen vorzugehen ist. Die meisten Arbeitgeber sind hier sehr verständnisvoll und hilfsbereit, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer gar nicht erst krank werden oder im Krankheitsfall schnell genesen und wieder einsatzfähig sind.

Fragen und Antworten

Kann Arbeitsunfähigkeit zur Kündigung führen?

Eine Arbeitsunfähigkeit kann zu einer Kündigung führen. Arbeitsunfähigkeit ist ein klassischer Kündigungsgrund. Wenn es für einen Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist, jemanden zu beschäftigen, kann er deswegen eine Kündigung aussprechen. Gerichte sehen diese Grenze aber meist erst erreicht, wenn der Arbeitnehmer drei Jahre hintereinander mehr als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig war.

Checkliste

Dokumente

Aktuelle Rechtsprechung zu Urlaub und Freizeitausgleich

Was passiert, wenn Mitarbeiter Urlaub oder Überstunden-Frei haben und dann erkranken: Wie werden diese Zeiten angerechnet? Muss für diese Zeiten Lohn gezahlt werden?

Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. - www.bpa.de

Psychisch krank im Job (umfangreiche Broschüre)

Verstehen. Vorbeugen. Erkennen. Bewältigen.

BKK Dachverband e.V. - www.bkk-dachverband.de

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Allgemeine Informationen

Kleiner Zettel – doch von großer Bedeutung

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns - www.kvb.de

Hilfreiche Links

Krankheit vermeiden durch Achtsamkeit auf die eigene Gesundheit

Informationen der Arbeitsagentur zum korrekten Verhalten im Krankheitsfall

Rechtliche Hinweise zur korrekten Krankmeldung